Hausärztliche Versorgung
Für eine älter werdende Bevölkerung ist insbesondere die ärztliche Versorgung in der jeweiligen Kommune von immenser Bedeutung. Behandlungspflichtige Erkrankungen wie z. B. ein
insulinpflichtiger Diabetes nehmen im Alter oftmals zu. Dementsprechend wichtig ist insbesondere die hausärztliche Versorgung der Bevölkerung.
Zuständig für die Zulassung und Auswahl der Hausärztinnen und -ärzte in Nordfriesland ist die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein – kurz KVSH. Diese hat die Planungshoheit für die ärztliche Infrastruktur.
Der Kreis Nordfriesland ist durch die KVSH in 4 Planungsbereiche aufgeteilt:
• Husum
• Niebüll
• Westerland
• Tönning
Bei Versorgungsgraden über 110 % werden keine weiteren Hausärztinnen und -ärzte mehr zugelassen. Eine Nachbesetzung bei Praxisaufgabe ist jedoch durchaus möglich.
Für Nordfriesland heißt dies, dass mit Stand von 01/2025 derzeit 11,5 Hausärztinnen- bzw. Hausärztestellen im Bereich Husum unbesetzt sind.
Betrachtet man hier nun noch das Alter der noch tätigen Ärztinnen und Ärzte wird deutlich, dass in den kommenden Jahren ein massiver Bedarf an ärztlicher Grundversorgung in Nordfriesland aufkommen wird.