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Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Sind Sie oder Ihr Angehöriger zunehmend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen, so haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Um diese Leistungen nutzen zu können, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen.

Telefonisch oder schriftlich einen Antrag bei der Pflegekasse anfordern:

Den Antrag können Sie telefonisch oder schriftlich (formlos) bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen.

Antrag ausfüllen, unterschreiben und bei der Pflegekasse einreichen:

Sofern Sie den Antrag telefonisch gestellt haben, erhalten Sie nach dem Anruf ein Formular per Post, das Sie ausfüllen und vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschreiben lassen. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der zuständigen Pflegekasse wieder ein.

Ankündigung des Begutachtungstermins (MDK/MEDICPROOF):

Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten. Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause statt. Dies kann auch eine stationäre Pflegeeinrichtung sein. Während der Begutachtung wird ermittelt, welche Einschränkungen der Selbstständigkeit vorhanden sind und Ihr Unterstützungsbedarf ermittelt.

Im Normalfall ist von der Pflegekasse eine Frist von 5 Wochen für die Durchführung der Begutachtung und die Erstellung des Bescheides einzuhalten!

Tipp:  Informieren Sie sich vor dem Begutachtungstermin über den Ablauf und notieren Sie sich ggf. besondere Situationen aus dem Alltag, die Sie und Ihre Angehörigen vor Herausforderungen stellen. Hierzu können Sie sich auch in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten lassen.

Nach der Begutachtung wird Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen:

Nach der Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF erhält der Antragsteller einen Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad. Entsprechend des jeweiligen Pflegegrads können Sie dann Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. 

Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftlich einen Widerspruch einzulegen.

Es gibt 5 Pflegegrade!

Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.

Pflegegrad 1: Geringe Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten, ab 12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 2: Erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten, ab 27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 3: Schwere Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten, ab 47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 4: Schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten, ab 70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 5: Schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, ab 90 bis 100 Punkte