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Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe für Kinder

Es wird auf der Grundlage zusammengearbeitet, um »Entwicklungsstörungen bzw. -auffälligkeiten bei Kindern frühzeitig (zu) erkennen. ... (die) Kooperation und Vernetzung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Entwicklung (zu) fördern (und ein) angemessenes Angebot frühkindlicher Hilfen (zu) erschließen und (zu) sichern.«

Damit werden folgende Ziele verfolgt:

  • Das Kind als Leistungsempfänger wird als Teil eines familiären und sozialen Netzwerkes gesehen. Die Einflüsse des Netzwerkes auf das Kind und die des Kindes auf das Netzwerk werden in die Diagnostik, Hilfeplanung und Maßnahmengestaltung einbezogen.
  • Alle Maßnahmen sind auf die individuellen Bedarfe der betroffenen Kinder und ihrer Familien zugeschnitten, die Hilfeplanung wird auf die jeweilige Situation des Kindes abgestimmt. Die Träger der Eingliederungshilfe für unter-18-Jährige gewährleisten die Möglichkeit der flexiblen Maßnahme-Gestaltung.
  • In der Arbeit mit dem Kind, seiner Familie und seinem sozialen Umfeld wird besonderes Augenmerk auf die individuellen Stärken, Fähigkeiten und Kompetenzen der beteiligten Menschen gelegt und diese werden in die Gestaltung der Hilfe einbezogen. Ermutigung und Stärkung der Beteiligten haben oberste Priorität.
  • Eltern und andere Bezugspersonen von kleinen Kindern werden dabei unterstützt, im Alltag optimale Entwicklungsbedingungen für das Kind zu schaffen, um das Entstehen von Entwicklungsauffälligkeiten zu vermeiden. Dabei hat die indungsorientierte Beratung von Eltern einen hohen Stellenwert. Der Zugang zu diesen Maßnahmen ist niedrigschwellig gestaltet.

Die rechtliche Grundlage für die Budgetfinanzierung stellt § 5 Abs.5 SGB XII dar.

Der Kreis Nordfriesland als Kostenträger steht dafür ein, dass alle Leistungsansprüche auch bewilligt werden, Budgetierung heißt nicht, dass Leistungsberechtigte bei ausgeschöpftem Budget keine Leistung erhalten.

Die Vertragsparteien kooperieren mit anderen Fachkräften, Diensten und Einrichtungen in der Region. Die Trägervielfalt soll erhalten bleiben und sich angemessen weiter entwickeln können. Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten wird gewährleistet.