Das Kreisarchiv
Jeden Tag entstehen in Behörden unzählige Akten, E-Mails und digitale Daten. Doch nicht alles bleibt dauerhaft bedeutsam. Genau hier beginnt die Arbeit der Archive, deren Aufgaben in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt sind. Dort ist auch klar festgelegt: Allein die Archivarinnen und Archivare entscheiden über die Archivwürdigkeit der Unterlagen und legen fest welches Schriftgut dauerhaft als Teil des gesellschaftlichen Gedächtnisses aufbewahrt wird. Archive sichern so rechtlich relevante Informationen, dokumentieren staatliches Handeln und ermöglichen historische Forschung. Durch ihre vier Kernaufgaben stellen sie sicher, dass wichtige Zeugnisse erhalten, auffindbar und nutzbar bleiben.
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