Verfahrenslotse
Es ist nicht immer leicht, die richtige Ansprechperson zu finden oder zu wissen, welches Amt bzw. welche Stelle wofür zuständig ist, wenn es um Fragen der Eingliederungshilfe (EGH) oder Teilhabe geht.
Wir bieten Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohenden) Beeinträchtigungen aller Art:
Freiwillig - Vertraulich - Unabhängig - Kostenlos.
Wobei unterstützt ein Verfahrenslotse?
Hier einige Beispiele:
- Er berät bei der Frage, an wen du dich wenden kannst.
- Er erklärt dir, wie du Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) erhalten kannst.
- Er hilft dir bei der Antragstellung.
- Er kann dich über andere Hilfs- und Beratungsangebote informieren.
- Er kann ggfs. Gespräche begleiten.
Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?
- junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (drohenden) Teilhabebeeinträchtigungen/ Behinderungen aller Art sowie deren
- Mütter und Väter
- Personensorge- und Erziehungsberechtigte (z.B. Mitarbeiter von Heimen & Pflegeeltern)
- Vormünder und Ergänzungspfleger
- gesetzl. Betreuer
Wie hilft der Verfahrenslotse?
Indem er
- Bescheide erklärt und ggfs. hilft, Rechtsmittel einzulegen,
- bei der Antragstellung unterstützt
- auf Wunsch dabei hilft, Anliegen bei Behörden oder anderen Stellen vorzutragen und ggfs. Gespräche zu begleiten
Die Begleitung erfolgt nach den Interessen des Hilfesuchenden. Bei Bedarf von der Antragstellung bis zum Ende einer Hilfe, also entweder punktuell oder längerfristig.
Was soll erreicht werden?
Der Verfahrenslotse soll dabei helfen, die Hilfen zu erhalten, die nötig und geeignet sind. Außerdem soll er dabei helfen, dass die Aufgaben des Jugendamtes inklusiver wahrgenommen werden (siehe unten unter „Weitere Aufgaben des Verfahrenslotsen“).
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und
- deren wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
- sie zu befähigen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben zu können.
Darüber hinaus soll eine Vernetzung des Verfahrenslotsen mit möglichst vielen Akteuren der Eingliederungshilfe und anderen Beratungsangeboten im Sozialraum erfolgen, damit bei deinen Anliegen zielgerichtet zusammengearbeitet wird oder diese zielgenau übergeben werden können.
Vier Lebensbereiche der Eingliederungshilfe
In verschiedenen Lebensbereichen können unterschiedliche Hilfen möglich sein. Im Bereich
- Bildung, z.B. Kitaassistenz & Schulbegleitung
- Soziale Teilhabe, z.B. Freizeitassistenz, Kinobegleitung, Unterstützung im Ehrenamt oder Sport
- Arbeitsleben, z.B. Ausbildungsassistenz, Budget für Arbeit, unterstützte Beschäftigung
- medizinische Rehabilitation, z.B. Frühförderung oder Hilfsmittel für den Freizeit- oder Sportbereich.
Wenn in diesen Lebensbereichen Teilhabebeeinträchtigungen vorliegen, können Hilfen möglich sein.
Mögliche Institutionen für Anträge auf Eingliederungshilfeleistungen
- die Agentur für Arbeit Jobcenter
- die Krankenversicherung
- die Träger der Unfall- oder Rentenversicherung
- die Träger der sozialen Entschädigung
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter)
- die Träger der Eingliederungshilfe (Kommunen, Sozialbehörden)
Weitere Aufgaben des Verfahrenslotsen
Durch die Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das seit Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die rechtlichen Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt.
Dessen Ziel ist es, ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Hilfen sollen aus einer Hand kommen. Dieses Ziel wird auch „inklusive Lösung“ genannt.
Diese Zusammenführung ist notwendig, weil bisher die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, je nach Behinderung, entweder durch die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe oder durch die Eingliederungshilfeträger erbracht wird.
Für das Erreichen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit Hilfen aus einer Hand, soll der Verfahrenslotse den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) unterstützen. Dafür soll er beispielsweise über Erfahrungen aus der Beratungstätigkeit mit betroffenen Leistungsempfängern oder Leistungsberechtigten berichten. Dabei geht es darum, Schwachstellen oder positive Abläufe an den Schnittstellen der Sozialgesetzbücher bzw. der unterschiedlichen Träger der Rehabilitation zu erkennen und diese zu benennen, um Empfehlungen für eine inklusiv ausgerichtete Organisationsentwicklung geben zu können.