Fahrzeugzulassung - Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und im Einzelfall einschlägiger Spezialgesetze. Mit den nachfolgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick üer die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Kreis Nordfriesland
Der Landrat
Marktstraße 6
25813 Husum
Telefon: +49 4841 670
E-Mail: info@nordfriesland.de
Sie erreichen unsere Datenschutzbeauftragte unter:
datenschutz nord GmbH
Standort Hamburg
Sechslingspforte 2
22087 Hamburg
E-Mail: kreisnordfriesland@datenschutz-nord.de
Telefon: +49 40 5936160400
2. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zwecke der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs zu bearbeiten und unsere Aufgaben als Zulassungsbehörde im gesetzlich vorgesehenen Rahmen zu erfüllen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, Abs. 3 S. 1 lit. b, S. 2 DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 LDSG i.V.m. den einschlägigen Spezialnormen u.a. aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Viertem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (StVGuaÄndG), Fahrzeugzulassungsverordnung.
Im Falle einer erfolgreichen Verarbeitung wird ein Zulassungsantrag und die Fahrzeugdokumente gedruckt und Ihnen als Fahrzeughalter ausgehändigt.
3. Welche Daten werden von Ihnen verarbeitet?
Wir verarbeiten (insbesondere) folgende Daten oder Datenkategorien von Ihnen:
- Stammdaten (Name und Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Titel)
- Authentifizierungsdaten (Personalausweis, Einsichtnahme wird dokumentiert; Handelsregisterauszug und/oder Gewerbemeldung als Scan)
- Versicherungsdaten iSv. § 6 Abs. 5 FZV
- Fahrzeugdaten, Vorhalterdaten
- Gesundheitsdaten, nur Steuerbefreiung durch Angabe der Behinderungen (nicht Art der Behinderung), § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- Beruf oder Gewerbe (bei beruflich selbstständigen Haltern)
- SEPA-Lastschriftdaten (nur zur Übermittlung an das Hauptzollamt)
- Zahlungsdaten für Gebührenzahlung, Belege Kartenzahlung
- Firmendaten mit Bank- u. Versicherungsdaten der Firma
4. Aus welchen Quellen stammen Ihre Daten?
Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten von Ihnen selbst im Rahmen der jeweiligen Antragstellung. Vorhalterdaten erhalten wir im Rahmen der Antragstellung vom aktuellen Fahrzeughalter.
Bei der für die Erhebung der KFZ-Steuer zuständigen Stelle (Zollverwaltung) sowie bei der Finanzbuchhaltung des Kreis Nordfriesland wird abgefragt, ob KFZ-Steuer- oder Gebührenrückstände bestehen, da dies einer Antragsbearbeitung entgegenstehen würde.
5. Wer bekommt Ihre Daten?
Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Dies sind üblicherweise Banken im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens, an das Hauptzollamt Itzehoe gem. § 63 FZV, § 1 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung, an das Kraftfahrtbundesamt gem. § 60 FZV und Versicherungen gem. § 62 FZV.
Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, Unternehmen, die Daten vernichten oder archivieren, Druckdienstleister) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen. Im Rahmen des Antrags auf die Fahrzeugzulassung kommt die Telecomputer Gesellschaft für Datenverarbeitung mbH, Elisabethstrafle 12, 50226 Frechen (Softwarebereitstellung, -support und -fernwartung) als Auftragsverarbeiter zum Einsatz. Bei der Bereitstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur unterstützt uns der IT-Zweckverband kommunit, Ramskamp 71-75, 25337 Elmshorn im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit i.S.v. Art. 26 DSGVO. Die Datenschutzhinweise der kommunit finden Sie hier.
6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Durch den Kreis Nordfriesland und seine Auftragsverarbeiter erfolgt keine Datenübermittlung in Drittstaaten oder an internationale Organisationen.
7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Antragsbearbeitung übermitteln, werden gelöscht, sofern sie für die jeweilige Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Im Rahmen des Antrags auf die Zulassung eines Fahrzeugs sind dies in der Regel 1 Jahr nach Abmeldung des Fahrzeugs, § 73 FZV. SEPA-Lastschriftdaten werden spätestens einen Monat nach der Übermittlung an das Hauptzollamt, Zahlungsdaten (Gebührenzahlung) nach 10 Jahren gem. Abgabenordnung gelöscht. Sofern eine Kopie eines Ausweisdokuments vorgelegt wird, wird dieses nach dokumentierter Einsichtnahme unverzüglich gelöscht.
8. Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Sie haben das Recht auf
- Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO,
- Berichtigung Ihrer unrichtigen personenbezogenen Daten nach Art. 16 DSGVO,
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO,
- Einschränkung der Datenverarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
- Widerspruch nach Art. 21 DSGVO unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
- Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt.
Beim Auskunftsrecht, beim Löschrecht sowie beim Widerspruchsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 8, 9 und 11 LDSG. Darüber hinaus besitzen Sie ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO. Für den Kreis Nordfriesland ist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein – zuständig (https://www.datenschutzzentrum.de). Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie hier.
9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?
Automatisierte Entscheidungsfindungen sind ausschließlich maschinell getroffene Entscheidungen ohne Bewertung einer natürlichen Person. Wir nutzen keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO.
10. Findet „Profiling“ statt?
„Profiling“ ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die dazu dienen soll, Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel einer natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Wir nutzen kein „Profiling“.