Mastodon

Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO

Die bei der Untersuchung erhobenen Daten und Untersuchungsbefunde werden vom schulärztlichen Dienst personenbezogen gespeichert und weiterverarbeitet. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Seit 1999 wird in Schleswig-Holstein jährlich ein Kinder- und Jugendgesundheitsbericht erstellt (Gesundheitsberichterstattung). Er verschafft Gesundheitsbehörden und Parlament einen Überblick über den Gesundheitszustand der Einschulungskinder. Zum Zweck der Gesundheitsberichterstattung werden Ihre Angaben zusammen mit den bei der Untersuchung festgestellten Befunden sowie den empfohlenen ärztlichen Maßnahmen anonymisiert (ohne Angabe der Personalien) an das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Lübeck und dem Ministerium für Justiz und Gesundheit zur zentralen Auswertung weitergeleitet (§ 6 und § 7 Gesundheitsdienst-Gesetz, § 5 Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben). Dieses Verfahren ist ohne Ihre Einwilligung zulässig und mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein abgestimmt.

Für die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes erheben wir von Ihrem Kind und Ihnen personenbezogene Daten. Nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Ihnen daher Folgendes mitzuteilen:

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Kreises Nordfriesland
vertreten durch den Landrat
Marktstr. 6
25813 Husum

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung:

Vor Beginn des Grundschulbesuches ist eine schulärztliche Untersuchung gesetzlich vorgesehen (§ 27 Abs. 1 Schulgesetz i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben). Die Pflicht zur Auskunftserteilung ist in § 27 Abs. 3 Schulgesetz festgelegt. Darüber hinaus gelten die Rechtsgrundlagen, die Sie ganz unten in diesem Schreiben finden.

3. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Nach § 10 Abs. 3 der Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Die personenbezogenen Daten Ihres Kindes werden deshalb für den genannten Zeitraum beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Kreises Nordfriesland, vertreten durch den Landrat, Marktstr. 6, 25813 Husum verarbeitet.

4. Auskunftsrecht, Berichtigung oder Löschung von Daten:

Nach Artikel 13 DSGVO haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten. Gemäß Artikel 16 DSGVO haben Sie das Recht, von dem Verantwortlichen (siehe Nr. 1) unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Bezogen auf die freiwillig angegebenen personenbezogenen Daten - im Fragebogen gekennzeichnet mit (*) - können Sie die Einwilligung zur Verarbeitung ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Löschung dieser Daten verlangen (Artikel 17 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf der Einwilligung erfolgten Datenverarbeitung bleibt bestehen (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO).

5. Ansprechperson

In Angelegenheiten des Datenschutzes können Sie sich an unsere externe Datenschutzbeauftragte wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.nordfriesland.de/datenschutz

6. Beschwerderecht:

Nach Artikel 77 Abs. 1 DSGVO hat jede betroffene Person unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Tel.: 0431 988 1200, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG vom 14.12.2001, zuletzt geändert 25.05.2018), insbesondere § 6 und § 7 GDG
  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG vom 24.01.2007, zuletzt geändert 01.03.2022), insbesondere § 27
  • Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben (Verordnung vom 11.06.2018, gültig ab 26.05.2018 bis 25.05.2023)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG vom 20.07.2000, zuletzt geändert 18.03.2022)
  • Landesdatenschutzgesetz (Landesdatenschutzgesetz – LDSG – Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Information vom 02.05.2018)
  • Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vom 27.04.2016 (DSGVO)