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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Datenschutzerklärung Onlinebewerbung

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen des § 23 Landesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit §§ 85 bis 92 Landesbeamtengesetz verarbeitet. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Erfassung von dem Dienstleister Dataport, der das Verfahren zur Verfügung stellt, über das gesicherte Landesnetz Schleswig-Holstein an den Kreis Nordfriesland.

1. Welche Daten und Dokument werden erhoben?

Im Zuge Ihrer Bewerbung erheben wir

  • personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Familienstand, ggf. Schwerbehinderung, E-Mail, Adresse)
  • Dokumente und Daten Ihrer Ausbildung oder Ihres Abschlusses (z.B. Urkunden und Zeugnisse zum Schul- und Studienabschluss)
  • Dokumente und Daten Ihres beruflichen Werdeganges (z.B. Lebenslauf, Arbeitszeugnisse)

Diese Dokumente und Daten ziehen wir zur Prüfung Ihrer fachlichen Eignung für die Funktion, auf die Sie sich beworben haben, im Bewerbungsverfahren heran.

2. Wer hat Einsicht in Ihre Dokumente und Daten?

Ihre Dokumente und Daten sind ausschließlich den/der mit der Besetzung der jeweiligen Stelle betrauten Mitarbeitern/-innen des Kreises Nordfriesland sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalvertretung zugänglich.

3. An wen werden Ihre Daten und Dokumente weitergegeben?

Ihre Daten und Dokumente werden durch den Onlinebewerbungsassistenten an die unter 2. aufgeführten zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Auswahlverfahren weitergegeben. An unbeteiligte Dritte erfolgt keine Weitergabe.

4. Wie werden Ihre Daten und Dokumente gespeichert und wie lange erfolgt die Speicherung?

Ihre Daten und Dokumente werden zu Bewerbungszwecken vom Kreis Nordfriesland gespeichert und verarbeitet. Der Kreis Nordfriesland hat Kommunit (IT-Zweckverband Schleswig-Holstein) mit der ordnungsgemäßen Durchführung des technisch-operativen Teils aller Verwaltungsprozesse beauftragt (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag). Dennoch ist der Kreis Nordfriesland für die Einhaltung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften hinsichtlich des Datenschutzes verantwortlich. Ihre Rechte können Sie daher nur gegenüber dem Kreis Nordfriesland geltend machen. Nach Ablauf von 6 Monaten werden Ihre Daten gelöscht, sofern sie nicht bei Übernahme in den Dienst des Kreises für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.

5. Wer erteilt Auskunft zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach §§ 27 und 28 LDSG?

Auskunftspflichtig bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Kreis Nordfriesland, Fachdienst Personal. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.