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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

24.11.2020

Corona-Lage an Schulen: ruhig, aber wachsam

Zurzeit hat sich die Corona-Lage an den nordfriesischen Schulen und Kitas weitgehend beruhigt. »Nur einzelne Kinder und Jugendliche befinden sich in Quarantäne – entweder aufgrund einer eigenen Infektion oder als enge Kontaktperson«, erklärt Dr. Peter Tinnemann, der Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes.

Er warnt jedoch vor Sorglosigkeit: »Die Zahlen können jederzeit wieder steigen. Die Vorsichtsmaßnahmen behalten ihre Berechtigung – in der Schule, aber auch in der Freizeit.«

Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass das Corona-Infektionsrisiko von Kindern in Kita und Schule gering ist. Dr. Tinnemann führt das insbesondere auf die Hygienekonzepte der Einrichtungen zurück.

Die Nachverfolgung etlicher Kontakte hat gezeigt, dass das Infektionsrisiko selbst in den vollen Schulbussen kaum höher ist als in der Schule selbst.

»Wenn die gleichen Kinder aber nachmittags ohne Abstand und Masken miteinander spielen, waren alle Bemühungen für die Katz«, betont der Mediziner.

Auch Schulrätin Britta Lenz und ihr Kollege Thomas Nonn appellieren an alle Eltern, das Freizeitverhalten des Nachwuchses im Auge zu behalten.

»Wir sind ganz knapp davor, die Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht zumindest an den Grundschulen wieder weglassen zu können: Am Donnerstag ist es soweit. Diesen Erfolg dürfen wir nicht durch Leichtsinn gefährden«, sagt Britta Lenz. Der Zeitpunkt ergibt sich aus der Schulen-Corona-Verordnung des Bildungsministeriums und den sinkenden Inzidenzwerten im Kreisgebiet.

Auch bei hohen Quarantänezahlen an Schulen kommt eine pauschale Schließung nicht in Betracht – obwohl Eltern sie manchmal fordern. Nur wenn auch eigene Maßnahmen der Schulen keinen Erfolg mehr versprechen, ist eine Schließung ein rechtmäßiger und sinnvoller Weg. »Kinder brauchen Kinder um sich herum. Und sie brauchen Präsenzunterricht, denn dabei lernen sie viel mehr als im Distanzunterricht«, betont Britta Lenz.

Ob der Unterricht an einer besonders betroffenen Schule digital stattfindet oder ganz ausfällt, kann die Schule in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht entscheiden.

Bei sehr hohen Infektionszahlen kann das Gesundheitsamt die Schließung auch anordnen. Hier sind die Hürden allerdings besonders hoch, denn das Recht auf Bildung gehört zu den von der Landesverfassung bekräftigten Menschenrechten. So weitreichende Entscheidungen spricht das Gesundheitsamt deshalb mit der Schulleitung und mit Britta Lenz oder Thomas Nonn ab.