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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

07.06.2020

Corona-Regeln ab 8. Juni - Erleichterungen, aber keine Entwarnung

Auf Grundlage neuer Vorgaben des Landes hat der Kreis Nordfriesland eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen zulässt. Die wichtigsten Änderungen:

Kitas + Schulen

Für Kindertagesstätten werden ab dem 22. Juni alle Beschränkungen vollständig aufgehoben.

In den Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschulen braucht das Mindestabstandsgebot innerhalb der einzelnen Klassenverbände und in den Gruppen in einer Ganztagsbetreuung ab dem 8. Juni nicht mehr eingehalten werden. Ab dem 22. Juni gilt dies in allen Klassenstufen aller Schulen.

Heime + Werkstätten

In Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren gemeinschaftlichen Wohnformen ist die Aufnahme neuer Bewohner ab dem 15. Juni unter erleichterten Voraussetzungen möglich. So entfällt im Regelfall die 14-tägige Quarantäne. Gleiches gilt für stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Gefährdetenhilfe.

In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen darf ab dem 8. Juni die Hälfte der Plätze genutzt werden, bisher war es ein Viertel.

Gruppen

Die Landesregierung hat auch ihre eigene Verordnung zur Corona-Bekämpfung weitgehend überarbeitet. Das versetzt die Corona-Hotline der Kreisverwaltung in die Lage, eine Reihe von Fragen beantworten zu können, die ihr in den letzten Tagen immer wieder gestellt wurden, etwa zu den Kontaktverboten:

Für Gruppen von bis zu zehn Personen, die sich privat oder öffentlich treffen, gelten das Kontaktverbot und das Abstandsgebot nicht mehr.

Wichtig: Die Hygieneregeln bestehen weiter!

Der Kreis weist jedoch darauf hin, dass die grundlegenden Hygieneregeln trotz solcher Ausnahmen weiterhin in Kraft bleiben. Das gelte insbesondere für den Mindestabstand von 1,5 Metern, die Husten- und Niesetikette und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an zahlreichen öffentlichen Orten.

Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit weiterhin auf ein Minimum zu beschränken.

Einnrichtungen brauchen Hygienekonzepte

Zahlreiche Einrichtungen können ihre Tore wieder öffnen, wenn der Betreiber ein Hygienekonzept erstellt, das unter anderem den Mindestabstand berücksichtigt, um die Übertragung von Coronaviren durch Tröpfchen oder Aerosole zu verhindern.

Schwimmbäder

Dazu zählen Freibäder und Schwimmbäder – wenn sie für Sport, Ausbildung oder Therapie geeignet sind. Reine Spaß- und Wellnessbäder sowie Saunen und Wellnesseinrichtungen dürfen nur von Einzelpersonen oder von den Mitgliedern eines gemeinsamen Hausstandes genutzt werden.

Sportwettkämpfe

Sportliche Wettkämpfe sind wieder möglich, wenn es sich um kontaktfreien Sport im Freien handelt. Beispiele sind Lauf- und Triathlon-Veranstaltungen, die nun wieder mit bis zu 250 Teilnehmern durchgeführt werden dürfen.

Gemeinschaftseinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen in Sportstätten und Jugendfreizeitheimen sowie auf Campingplätzen dürfen wieder genutzt werden.

Floh- und andere Märkte

Flohmärkte und Landmärkte können ab sofort wieder stattfinden – allerdings nur unter freiem Himmel und mit bis zu maximal 100 Personen gleichzeitig auf dem Gelände. Das Abstandsgebot muss eingehalten und durch eigene Ordnungskräfte überwacht werden.

Alkohol darf nicht ausgeschenkt werden.

Busreisen

Auch Busreisen können wieder stattfinden. Wenn sie vorwiegend touristischen Charakter haben, darf nur die Hälfte der Plätze belegt sein. Alle Passagiere müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.