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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

27.10.2020

Covid-19-Ausbruch im Husumer Stadtgebiet: Kreis verschärft Vorbeugungsmaßnahmen

Heute (27.10.) hat der Kreis Nordfriesland eine Corona-Statistik veröffentlicht, die erstmals 26 neue Infizierte innerhalb eines Tages und mehr als 35 pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten Woche ausweist.

Der starke Anstieg der Infiziertenzahlen beschränkt sich auf das Husumer Stadtgebiet. Er geht auf zwei außerschulische Bildungseinrichtungen zurück. Bisher konnte nicht ermittelt werden, wer genau das Coronavirus dort eingetragen hat, doch geht das Gesundheitsamt davon aus, dass es sich von dort aus weiterverbreitet hat.

Deshalb werden nun die Familien und anderen engen Kontakte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehrerer Kurse der Bildungseinrichtungen getestet. Heute wurden rund 100 Tests durchgeführt, für morgen stehen weitere rund 100 auf dem Programm – darin sind allerdings 58 Schülerinnen und Schüler der Theodor-Storm-Schule enthalten, die zum zweiten Mal getestet werden sollen.

Mehr als die Hälfte der schleswig-holsteinischen Kreise hat bereits mehr als 35, teils sogar mehr als 50 neue Covid-19-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage melden müssen. »Nun trifft es auch uns: Auch wenn die Auswertung erst in den späteren Abendstunden abgeschlossen werden kann, werden wir mit Sicherheit deutlich über einem Inzidenzwert von 40 liegen«, berichtet Landrat Florian Lorenzen.

Das Land verpflichtet die Kreise, bei solchen Zahlen zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Pandemie zu ergreifen. Die Aufgabe des jeweiligen Kreises ist es, genau abzuwägen, welche Maßnahmen am effektivsten sind, ohne die Rechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger unzumutbar zu beeinträchtigen.

»Wir haben das intern intensiv diskutiert und anschließend sowohl mit dem Sozialministerium des Landes als auch mit Bürgermeister Uwe Schmitz besprochen. Das Ergebnis wird nicht jedem gefallen, ist aber das mildeste Mittel zum Erreichen des Ziels und damit durchaus verhältnismäßig«, betont Florian Lorenzen.

Folgende Regelungen hat der Kreis getroffen:

Ab Mittwoch, dem 28. Oktober, muss aufgrund des relativ dichten Fußgängerverkehrs in Teilen der Husumer Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt für folgende Straßen: Norderstraße von der Altenbegegnungsstätte bis zur VR-Bank, Großstraße, Hafenstraße, Hohle Gasse, Kleikuhle, Markt, Neustadt, Rote Pforte, Schiffbrücke, Schlossstraße, Wasserreihe. Die Ausnahmeregelung der Landesverordnung für Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, bleibt bestehen.

Die folgenden Regelungen gelten für das gesamte Husumer Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile Rödemis und Schobüll:

Gastronomiebetriebe sind von 23 Uhr bis 6 Uhr geschlossen zu halten. Gäste müssen die Betriebe bis 23 Uhr verlassen haben. Dies gilt nicht für die Lieferung und den Außerhaus-Verkauf zubereiteter Speisen – bei denen allerdings keine alkoholischen Getränke abgegeben werden dürfen.

Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivität ohne feste Sitzplätze, aber mit festgelegtem Teilnehmerkreis wie Feste, Empfänge, Führungen und Exkursionen, dürfen eine Teilnehmerzahl von 25 Personen nicht überschreiten – unabhängig davon, ob sie außerhalb oder innerhalb geschlossener Räume stattfinden.

Märkte und vergleichbare Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Messen, Flohmärkte oder Landmärkte dürfen in geschlossenen Räumen von höchstens 250 Personen und draußen von höchstens 500 Personen gleichzeitig besucht werden.

Die gleichen Höchstzahlen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit festen Sitzplätzen wie Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater, Kinos und Autokinos.

Sie gelten ebenso für die Ausübung von Sport innerhalb oder außerhalb von Sportanlagen.

Veranstaltungen im privaten Wohnraum und Garten dürfen nur noch mit höchstens 15 Personen einschließlich der Gastgeber stattfinden.

Die Landesverordnung enthält einige Ausnahmeregelungen für bestimmte Veranstaltungen wie Sitzungen. Diese schränkt auch der Kreis nicht ein.

Veranstalter können beim Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland Ausnahmegenehmigungen beantragen – wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen und begründen können, dass die Beschränkungen im Einzelfall eine besondere Härte darstellen und dass die Belange des Infektionsschutzes nicht überwiegen.

Die Allgemeinverfügung des Kreises gilt ab dem 28. Oktober bis einschließlich zum 5. November 2020. Eine Verlängerung oder ein vorzeitiger Widerruf sind in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Der vollständige Text samt einer Begründung der einzelnen Regelungen ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt  zu finden.