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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

20.03.2020

Kreis Nordfriesland untersagt Nutzung von Zweitwohnungen

Ab sofort ist die Nutzung von Zweitwohnungen im gesamten Gebiet des Kreises Nordfriesland untersagt. Das bedeutet: Auch Zweitwohnungsbesitzer, die sich jetzt bereits auf dem Weg nach Nordfriesland befinden, müssen umkehren.

Gleichzeitig wird die bisher gültige Regelung aufgehoben, wonach sich Zweitwohnungsbesitzer, die bereits vor Ort sind, bleiben durften. Auch sie müssen die Rückreise antreten und den Kreis bis spätestens Sonntag, dem 22. März 2020, verlassen. Das gilt sowohl für den Festlandsbereich des Kreises als auch für die Inseln und Halligen.

Ausgenommen von dem Nutzungsverbot sind nur Personen, die zwingende berufliche, ehe-, sorge- oder betreuungsrechtliche Gründe nachprüfbar belegen können. Auf Antrag können weitere Ausnahmen für absolut nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen zugelassen werden. Entsprechende Anträge können an Team-recht@nordfriesland.de gesendet werden.

Landrat Florian Lorenzen hatte es zunächst mit Appellen versucht, die jedoch von vielen nicht ernst genommen wurden. Etliche Zweitwohnungsbesitzer haben die Mahnungen, die auch die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident Daniel Günther ausgesprochen hatten, ignoriert.

Florian Lorenzen bedauert diese Entwicklung, sieht aber zum Schutz aller Bewohner des Kreises keine Alternative.

»Das exponentielle Wachstum der registrierten Corona-Fälle zwingt uns zum Handeln. Die Kapazitäten an pflegendem Personal, Betten und Material für Intensivfälle sind an der Westküste nicht unendlich. Wir sind alle gemeinsam dafür verantwortlich, die Corona-Pandemie zu verlangsamen, damit es nicht zum Kollaps auf dem Gesundheitssektor kommt – und da schließe ich die Besitzer von Zweitwohnungen ausdrücklich ein«, erklärt er.

Rechtsgrundlage der neuen Regelung ist eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Der Kreis hat sie am 20. März in seinem Amtsblatt Nr. 21 veröffentlicht (www.nordfriesland.de/amtsblatt). Die Verfügung ist sofort vollziehbar, Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden kann.

24 Kommentare zu diesem Artikel

Zugang zu Besitz verboten ?
Auf welcher Rechtsgrundlage verbietet das Landratsamt den Zugang zur Sicherung und Instandhaltung von Immobilien in Nordfriesland? Bitte um Antwort.
Geschrieben am 20. März 2020 um 20:03 Uhr von Bernd Toelke
Zweitwohungsnutzung
Warum ist das Verbot der Nutzung einer Zweitwohnung in NF nur für dieses Wochende gültig, da die Verfügung nur bis zum 23. März 2020 befristet ist?
Geschrieben am 20. März 2020 um 22:53 Uhr von Ulrich Garling
Nutzungsverbot für Nebenwohnungen evident verfassungswidrig!
Sehr geehrter Herr Landrat Lorenzen, diese Allgemeinverfügung wird vor dem VG / OVG Schleswig sicherlich keinen Bestand haben. Glauben Sie ernsthaft, dass eine auf drei (!) Tage beschränkte Nutzungsuntersagung für Zweitwohnungen die Volksgesundheit Nordfrieslands und das Gesundheitssystem und die Krankenhausinfrastruktur Nordfrieslands zu schützen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn ist?! Sie und die anderen Schleswig-Holsteinischen Landräte müssen hier doch die eklatanten Verfehlungen der Landesregierung in Kiel ausbaden. Hinzu kommt: Die Nordfriesen vereinnahmen gern die von uns gezahlten Zweitwohnungssteuern, freuen sich über unsere Finanzierung der örtlichen Infrastruktur, kommen für kompliziertere Operationen gern nach Hamburg in unser UK Eppendorf und besuchen gern Konzerte in der ElPhi, aber wollen uns Hamburger jetzt mit erstaunlicher Begründung und provinziellem Denken von unserem Eigentum fernhalten?! Dies wird vor Art. 11 GG und Art. 14 GG keinen Bestand haben. Wir sehen uns im VG Schleswig! Freundliche Grüße, Prof. Dr. Reiche
Geschrieben am 21. März 2020 um 00:45 Uhr von Prof. Dr. Reiche
Zweitwohnsitz Ohne Ausnahme
Als Risikoperson, als Asthmakranke habe ich alles Verständnis dafür, daß wir gemeinsam die Virus Ausbreitung verlangsamen. Da ich insbesondere im Frühjahr unter den Auswirkungen der Blütenpracht leide habe ich auch deswegen seit ein paar Jahren ein kleines Zimmer in Ording gemietet. Dort konnte ich in dieser Zeit stets mit Arbeit eine große Zeit verbringen und die Auswirkungen des Asthmas in den Griff bekommen. Dazwischen lebe und arbeite ich in Hamburg als Erstwohnsitz. . Jetzt werde ich aufgefordert, unverzüglich Ording und meine Wohnung hier zu verlassen. Ich habe keine Wahl, denn ich kann mir keine Strafe in Höhe von 25000 Euro leisten. Also werde ich zurückkehren und frage mich, wer kann guten Gewissens anweisen, dass Risikopersonen in ein Risikogebiet geschickt werden? Es tut weh stigmatisiert zu werden und als "Schädling" davon gejagt zu werden, obwohl man den Schutz hier gebraucht hätte. Ich hoffe, dass - wenn wir gemeinsam diese Situation überwunden haben - es wieder ein Gefühl geben wird in Nordfriesland willkommen zu sein. Alles liebe und bis hoffentlich bald, Katharina
Geschrieben am 21. März 2020 um 00:52 Uhr von Katharina K. - Schubert
Landrat
Sehr geehrter Herr Landrat Lorenzen! Seit ca. 10 Tagen sind wir in freiwilliger Quarantäne in unserem Eigentum in NF und haben - außer 2 (!) Supermarktbesuchen - keinerlei (NULL!) Außenkontakt. Wir sind gesund und tun dies für unsere Gesundheit, aber auch für die Allgemeinheit. Es ist mindestens seit 10 Tagen klar, dass "Social Distancing" das Mittel der Wahl ist. Trotzdem war in SPO am Wochenende alles offen und viele Menschen auf den Straßen. Warum haben Sie - durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt - nicht eingegriffen? Nun greifen Sie massiv in das Grundrecht Eigentum ein UND es läuft wie in unserem Fall völlig ins Leere. Wir haben potentiell in Hamburg viel mehr Kontakt mit Menschen und es ist viel schwerer sich zu isolieren. Die Krankenhäuser in HH werden viel mehr "Last" bekommen. Ist jetzt "Nordfriesland gegen alle" das neue Motto? Denkt jeder nur noch an sich?Fordern Sie eine Abspaltung von NF von SH oder D? Wollen Sie alleine durch diese fürchterliche Krise? Bitte durchdenken Sie Ihre Verfügung nochmal mit klarem Verstand! Dann werden Sie erkennen, dass Sie diese Verfügung zurücknehmen müssen. Sie wird vor keinem Gericht Bestand haben! Wir werden nächste Woche Klage einreichen. Bleiben Sie gesund, herzlichst Ihr D. Gyllensvärd
Geschrieben am 21. März 2020 um 12:23 Uhr von D. Gyllensvärd
Fraglicher Nutzen der Regelung
Sehr geehrter Herr Landrat Lorenzen! Diese Verfügung hat nur einen sehr fraglichen Nutzen und schützt Schleswig-Holsteiner nicht wirkungsvoll. Wenn absehbar eine Ausgangssperre kommt, wären auch Zweitwohnungsbesitzer keine Personen, die Infektionen verursachen. Ich bin in Schleswig-Holstein geboren, aufgewachsen und stets regelmäßig in meiner Heimat und auf Eiderstedt, zahle hier Steuern und trage zum Wirtschaftlichen Gedeihen der Region in großem Maße bei. Wir sind seit 18.03.2020 hier arbeiten im Homeoffice und haben am Haus Instandhaltungsmassnahmen auszuführen. Die Verhältnismäßigkeit dieser Verfügung ist unser Auffassung nach fraglich und wird gerichtliche Klärung benötigen. Daher werde auch ich Widerspruch einlegen. Zumal die Frist der Gültigkeit bis 23.032020 unklar bleibt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Lutz Grohmann
Geschrieben am 21. März 2020 um 13:05 Uhr von L.Grohmann
"Denkt jede(r) nur an sich?"
Ich fände es auch wünschenswert, wenn Einzelfälle geprüft werden könnten, es gibt hier sicher Situationen, die nicht bedacht wurden. Gleichzeitig stehen zurzeit alle Verantwortlichen in der Pflicht (ob Staaten, Länder oder Kreise) die richtigen Antworten zu finden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen (für die Allgemeinheit, nicht aus Egoismus). Und dies sofort. Hotelschließungen gehören schon an vielen Orten (auch außerhalb Norddeutschlands) dazu. Dass Nordfriesland nun zu o.g. Maßnahme greift, ist angesichts der sehr hohen Zahlen von Zweitwohnungen (an manchen Orten rund ein Drittel, an anderen die Hälfte der Einwohnerzahlen) m.E. nur eine logische und konsequente Entscheidung aufgrund dieser lokalen Bedingungen. Auf dieser Grundlage macht es mich traurig und auch wütend, wenn Einzelne nun vor Gericht ziehen. Nur wenn wir begreifen, dass persönliche Einschränkungen zurzeit unvermeidbar sind und wir nur durch solidarisches Handeln weiterkommen, können wir jetzige Situation überwinden (@ Prof. Dr. Reiche: glauben Sie im Ernst, dass die Bevölkerung oder der Landrat in NF angesichts des sozialen und wirtschaftlichen Kollapses jubeln?). "Wir gegen die anderen" hat uns noch nie weiterbracht.
Geschrieben am 21. März 2020 um 14:25 Uhr von Norddeutsche
Steuerliche Konsequenzen?
Da mit dieser Verfügung, deren Konformität mit dem Grundgesetz auch ich anzweifle, der Zugang zum Eigentum nicht mehr gewährleistet wird, gehe ich davon aus, dass auch entsprechende Steuern, welche die Kommunen und der Kreis Nordfriesland von den Zweitwohnungsbesitzern erheben, für die Dauer der Verfügung ausgesetzt werden. Immerhin wird die Infrastruktur in vielen Gemeinden des Kreises, die ja angeblich nicht für die Zweitwohnungsbesitzer ausreicht, auch maßgeblich von diesen mitfinanziert. Solange dem Eigentümer von Kreis und Kommune der Zugang zum Eigentum verwehrt wird, wäre es an Dreistigkeit nicht zu überbieten, wenn Landrat Lorenzen und seine Kollegen für diese Zeit auch noch Steuern und Versorgungsgebühren erheben sollten. Oder ist man in NF der Meinung, dass die Zweitwohnungsbesitzer noch gut genug sind, jeder Zeit gerne Geld mitzubringen, aber selbst bloß fernbleiben sollen?
Geschrieben am 21. März 2020 um 15:54 Uhr von Günther Suhrbier
Fragwürdiger Beschluss
Auch für mich ergibt sich der Sinn dieser Regelung nicht. In meinem Hauptwohnsitz in einer WG in Hamburg ist die Ansteckungsgefahr deutlich höher, als in einem alleinstehendem Haus mitten in der "Pampa". Diese Maßnahme sollte gründlich überdacht werden!
Geschrieben am 21. März 2020 um 17:20 Uhr von Ronja Hagge
Differenzierung wäre angesagt
Meine Frau und ich wohnen und arbeiten (remote) seit dem 4.3. im Kreis NF nahe Husum. Weder für uns noch für die Allgemeinheit ist es hilfreich, wenn wir an unserem Wohnsitz in JH zurückkehren...warum ist es nicht möglich Verordnungen entsprechend zu differenzieren??
Geschrieben am 21. März 2020 um 17:29 Uhr von Jens Hansen
An den Landrat
Sehr geehrter Herr Landrat Lorenz, als über 80jähriger soll ich mit meiner Frau auf Grund Ihrer Verfügung unseren seit 30 Jahren bestehenden Zweitwohnsitz im ruhigen abgeschiedenen Drage bis zum 22.03. verlassen, um in Hamburg sicher größeren Infektionsgefahren ausgesetzt zu werden. Ich hatte eine schwere Krebserkrankung und mein Immunsystem ist seitdem sehr geschwächt. Wir leben hier sehr zurückgezogen, sehen keine Freunde und meine Frau geht nur hin und wieder einkaufen oder mit dem Hund auf die Straße. Sind Sie sich der Verhältnismäßigkeit bewußt, ältere kränkliche Personen in infektiös höhere Mietshäuser zu verbringen, wo es zwingend schwerer ist sich zu isolieren. (Coronafälle heut in NF = 15, dagegen in HH = 600 am heutigen Datum. Ich bitte um eine Antwort, auch wie die Fristsetzung von drei Tagen zu sehen ist. MfG Claus Clément
Geschrieben am 21. März 2020 um 18:25 Uhr von Clement, Claus
Steife Brise?
Ich bin in Nordfriesland geboren und oft im Haus meiner Schwiegereltern in der Nähe von Husum zu Gast - zuletzt im Februar 2020. Also auch Zweitbewohner – seit gut 25 Jahren, aber nicht jetzt. Gott sei Dank? Die Welt steht gerade auf dem Kopf. Die Corona Pandemie hat sie im Griff und setzt offenbar alle geltenden und auch vor allem menschlichen Regeln außer Kraft. In Nordfriesland sind es – und mittlerweile nicht nur dort - die Zweitwohnungs-/oder Hausbesitzer die dazu beitragen sollen die Ansteckungsrate von Corona zu minimieren indem man das Eigentumsrecht aussetzt. Man wird weggeschickt, denn vielleicht bin ich schon krank, oder krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig? Wie krank ist das. In Nordfriesland möchte man jetzt erstmal alle Nichtnordfriesen nach Hause schicken, da ja bekanntermaßen die sogenannten Zweitbewohner einen nicht ganz unwesentlichen Anteil an der Bevölkerungsdichte darstellen – auch wenn gar nicht klar ist wie viele von ihnen sich gerade in NF aufhalten. Hamburg beispielsweise hat auf 100.000 Einwohner umgerechnet bereits jetzt mehr Covid-19-Fälle als jedes andere Bundesland. Jeder vernünftige Mensch sollte sich nun die Frage stellen wer für diese Entscheidung die Verantwortung trägt, sollte dort jemand nach Rückkehr erkranken. Die Gerichte werden später sicherlich einiges zu klären haben. Corona wird vorbeigehen, der Zwist und Zwiespalt der durch diese Allgemeinverfügung entstanden ist wird die Menschen und das Miteinander in Nordfriesland noch viele Jahre begleiten, wenn nicht verändern. Alle Nordfriesen sollten sich rückbesinnen auf das, was sie stark gemacht hat und das ist nicht die steife Brise. Die besten Grüße aus Hessen Stand heute über 1000 Infizierte
Geschrieben am 21. März 2020 um 19:53 Uhr von Angela G.
Corona
Was habt ihr alle denn nicht verstanden? Es ist keine Enteignung, es handelt sich um eine höchst ansteckende Krankheit.
Geschrieben am 21. März 2020 um 21:18 Uhr von Jens Schneider
Es trifft immer die Falschen
Seit einigen Jahren ist die Insel Föhr für unsere Familie offiziell eine zweite Heimat geworden, welche inoffiziell bei allen Familienmitglieder die erste Priorität besitzt. Wir verstehen diese Anordnungen - auch wenn es sehr schwer fällt diese zu akzeptieren und wir uns auch gerne in Sicherheit begeben hätten - und werden als vernünftige Menschen diese auch befolgen. Wären die Politiker, welche heute - aus meiner Sicht zu spät - die Corona Pandemie mit diesen Mitteln versuchen einzudämmen, ihrer Pflicht nachgekommen und hätten nicht monatelang der Ausbreitung in China tatenlos zugesehen, hätte sich die Krise in Deutschland in dieser Tragweite verhindern lassen. Nachdem China ein wichtiger Markt für die deutsche Wirtschaft darstellt und auch zu einem wichtigen Lieferanten für Deutschland/Europa geworden ist, war es doch absehbar, dass die dazu erforderliche Mobilität ein hohes Risiko darstellt. Anstelle die Grenzen wieder als kontrollierbare Schranken zu nutzen, blieben diese für den Profit offen und man muss nun die damit hervorgerufene Krise durch rechtlich zweifelhafte Anordnungen in einem freien Bundesland versuchen wieder in den Griff zu bekommen. Wobei die Pandemie nicht mehr abwendbar sein wird und die Strategie lediglich in der Hoffnung auf eine Streckung der Ausbreitung liegt. Wir wünschen allen Insulanern das aller Beste und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.
Geschrieben am 22. März 2020 um 15:57 Uhr von Manfred Berger
Teilweise unüberlegt und nicht zielführend
Wenn durch diese Verordnung Tourismus und Reiseaktivitäten eingeschränkt werden sollen, bin ich voll einverstanden. Nicht sinnvoll betrachte ich jedoch die Ausdehnung der Einschränkungen auf Eigentümer und ihre direkten Familienmitglieder von Wohnungen und Häusern, die sich schon seit Wochen an ihren Standorten im Landkreis aufhalten Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um Risikopersonen handelt, weil sie sich - wie von offiziellen Stellen empfohlen - in häuslicher Isolation befinden Unter Berücksichtigung von früheren Kommentaren finde ich das „Heraustreiben“ der bereits anwesenden Eigentümer als wenig sinnvoll, da es nun verstärkt zu Reiseaktivitäten und später zu Beschwerden sowie Klagen wegen Unverhältnismäßigkeit, mangelhafter Begründung und fehlender gesetzlicher Deckung kommen wird, die unsere ohnehin schon überlasteten Gerichte zusätzlich beschäftigen werden. Der Kreis sollte besser die sozialen Kontakte in den größeren Orten beobachten, dies würde erheblich mehr bringen. Ich bin übrigens nicht unmittelbar betroffen, kann mich aber über jegliche Form von Aktionismus aufregen. Wahrscheinlich werden kritische Fälle aus SH, darunter u.U. auch solche aus NF wie allgemein üblich in Hamburger Kliniken landen, sodass das Gesundheitssystem in NF nicht zusätzlich belastet werden würde. Darüber hinaus sollte man auch an die Zeit nach der Krise denken und nicht vermeidbare Verwerfungen riskieren. Gruß aus Hessen
Geschrieben am 22. März 2020 um 16:30 Uhr von Norbert P.
Solidarität
Das versteht also unser oberster Kommunalbeamter unter der vielbeschworenen Solidarität. Blinder Aktionismus - es ist beschämend.
Geschrieben am 22. März 2020 um 17:12 Uhr von Hans Peter
Erratische Kommunikationspolitik mit Folgen
Sehr geehrter Herr Landrat Lorenzen, die Bundeskanzlerin hatte uns vor wenigen Tagen aufgefordert, auf nicht notwendige Reisen in dieser Zeit der Not zu verzichten. Wir sind gestern - als solidarische Mitbürger - aufgrund Ihrer Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 von unserem Zweitwohnsitz auf Sylt über 1000 km nach München zurückgefahren. Wir waren seit Mitte Februar auf Sylt und wollten auch die nächsten Wochen im Rahmen einer optimalen sozialen Distanzierung (Die Bundeskanzlerin: „Im Moment ist nur Abstand Ausdruck von Fürsorge“) noch bleiben und im Homeoffice soweit möglich unseren Tätigkeiten nachgehen. Die vollkommen erratische Kommunikationspolitik Ihrer Behörde während der letzten Woche hat jedoch dazu geführt, dass sich einige Mitbürger auf der Insel regelrecht auf „Zweitwohnungsbesitzer ohne NF-Kennzeichen“ eingeschossen haben. Es ist sicher auch Ihnen bewusst, dass gerade die Zweitwohnungsbesitzer in Nordfriesland einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag leisten und die Prosperität Ihres Kreises fördern. Nicht nur die Aufforderung, seinen eigenen Grund und Boden mit einer Frist von 2 Tagen zu verlassen, angekündigt quasi nach Behördenschluss am Freitagabend, sondern auch die im Rahmen Ihrer diversen Mitteilungen entstandene Stigmatisierung von Zweitwohnungsbesitzern machen uns fassungslos. Wir verstehen die Problematik der medizinischen Versorgung an der Westküste vollkommen! Das muss nicht nochmals erläutert werden, wir haben uns entsprechend verhalten. Allerdings würden wir uns von Ihnen wünschen, die Folgen derart gravierender Entscheidungen besser abzuwiegen, insgesamt differenzierter vorzugehen und die Effekte auf das Miteinander in Nordfriesland zu berücksichtigen. Nun hoffen wir, dass wir alle gemeinsam gut durch die Krise kommen, und gehen davon aus, dass wir sehr bald wieder Zugang zu unserem Eigentum haben werden. Mit freundlichen Grüßen aus Bayern, Dr. Peter Oertmann
Geschrieben am 23. März 2020 um 09:19 Uhr von Dr. Peter Oertmann
Zweitwohnungssteuer
Sehr geehrter Herr Landrat Lorenzen, vielen Dank für diese Anordnung. Endlich spricht es mal einer aus. Die Zweitwohnungssteuer ist reine Abzocke. Die Infrastruktur und die Kapazitäten, z.B. Krankenhausbetten, die damit für Zweitbewohner angeblich bereitgestellt werden sollten existieren nicht. Wir nehmen zwar gerne seit jahrzehnten euer Geld, aber jetzt verpisst euch. Vielen Dank für diese klaren Worte Hochachtungsvoll Jens Bartels
Geschrieben am 23. März 2020 um 20:38 Uhr von Jens Bartels
Ministerpräsident Günther beweist Führungsstärke
Vielen Dank an Daniel Günther für seine Weitsicht. Glücklicherweise gibt es doch noch klare Köpfe in der Politik von Schleswig-Holstein. Die Zweitwohnungsbesitzer dürfen bleiben und das unüberlegte Handeln des Landrats Lorenzen in Form dieser widersinnigen Anordnung von Freitag Abend wurde Rückgängig gemacht. Nur sehr schade, dass es bereits eine Vielzahl an Geschädigten gibt. Ihr Rücktritt wäre angemessen und empfehlenswert, Herr Lorenzen! Solidarität ist das was es braucht in diesen Zeiten der Krise, keine Volksverhetzter!
Geschrieben am 23. März 2020 um 23:21 Uhr von Lars Pfeiffer
DSGVO ??
.... Hinweis . Alle Kontakte können hier direkt auch kontaktiert werden. Ist das gewünscht?
Geschrieben am 24. März 2020 um 00:02 Uhr von Angela G.
Bitte nehmen Sie Ihren Hut_____!
Sehr geehrter Herr Landrat Lorenzen, Ihr Kollege Herr Daniel Günther hat gestern gezeigt, wie es geht...vielleicht nehmen Sie sich mal ein Beispiel daran?! Herr Günther scheint auf jeden Fall seine gute Kinderstube nicht vergessen zu haben… „Wir müssen auch in der jetzigen Krise zusammenstehen, Rücksicht nehmen und im Rahmen aller geltenden Kontaktbeschränkungen das gute Miteinander mit unseren Gästen bewahren.“ Ihre widersinnigen Anordnungen, Ihr provinzielles Denken und die Stigmatisierung von Zweitwohnungsbesitzern gingen auf jeden Fall völlig ins Leere… Herr Lorenzen, mit Verlaub, Sie sind Ihres Amtes unwürdig! Herzlichst, Ihr Marc Alexander Landorff
Geschrieben am 24. März 2020 um 10:09 Uhr von Marc Alexander Landorff
Endlich ist der Spuk vorbei!!
Sehr geehrter Herr Landrat Lorenzen, Ohne Sie zu kennen, muss ich ihnen leider sagen, mit ihrer Entscheidung haben sie sich und Anderen nichts Gutes getan. Ein schales Gefühl ist entstanden, man wurde beobachtet und ausgegrenzt. Ich bin hier geboren, mein Vater wurde hier beerdigt. In Husum habe ich lange gearbeitet bis ich nach Hamburg ging und mich selbständig machte. Wieder in der Heimat angekommen, nach nunmehr 8 Jahren hier eine Reetdachkate In der wir glücklich sind und uns, eigentlich!!!!!heimisch fühlen möchten. Mit Liebe zum Detail wurde die Kate restauriert, ein Bauerngarten angelegt. Die letzten Tage waren für uns und andere eine beängstigende Zeit. Ich bedauere, dass Menschen fluchtartig ihr Zuhause verlassen mussten, was ist mit dem 80jährigen Herren aus Drage???? Mit dieser Last müssen sie nun leben. Ich vermute, sie haben bei einigen Menschen an Sympathie verloren!!! Ähnliches möchten wir nicht wieder erleben müssen. H.juergens
Geschrieben am 24. März 2020 um 10:45 Uhr von H.Juergens
Zweitwohnsitz
Was ist eigentlich mit der Zweitwohnsitzsteuer in der Zeit, in der man uns die Nutzung unseres Eigentums versagt? Dürfen (müssen) wir die trotzdem abdrücken nach dem Motto "euer Geld nehmen wir gern, wenn es ernst wird, habt ihr bei uns aber nichts zu suchen".
Geschrieben am 25. März 2020 um 09:59 Uhr von Peter Proksch
Lebst du noch, oder wohnst du schon?
1. Ich möchte meine Nebenwohnung (DHH) in Nordfriesland aufsuchen und stelle deshalb bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Besuchserlaubnis: „Als Hauseigentümer in K. bin ich gehalten, die Gemeindeordnung zu beachten und einzuhalten. Darin heißt es: ‚Alle öffentlichen Straßen der Gemeinde innerhalb der geschlossenen Ortschaft sind zu reinigen. Die Reinigungspflicht wird für die Gehwege, die begehbaren Seitenstreifen, die Radwege, die Rinnsteine, die Gräben, die Hälfte der Fahrbahnen in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern auferlegt.‘ Dieser Pflicht will ich nachkommen und brauche deshalb einen Berechtigungsschein zur Anreise mit dem Auto von Kassel nach K. Sie können darin auch festlegen, dass der Aufenthalt auf eine Woche begrenzt wird und dass ich den Ort nicht verlassen darf, außer zur Rückfahrt nach Kassel.“ 2. Die Behörde antwortet: „Es ist sehr vorbildlich, dass Sie Ihrer Pflicht als Eigentümer Ihres Grundstücks in K. so gewissenhaft nachkommen möchten. Jedoch ist dieses derzeit nicht möglich, da das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen besteht. Aufgrund höheren Rechts ist es Ihnen nicht möglich, die Gemeindeordnung/Satzung der Gemeinde K. einzuhalten. Es bleibt dabei, dass Ihre geplante Einreise derzeit nicht möglich ist.“ 3. Meine Erwiderung darauf: „Wirklich vorbildlich, wie Sie den Verordnungsvorgaben gewissenhaft folgen und dem Anspruch auf körperliche Unversehrtheit ein höheres Recht einräumen als den Grundrechten. Ich gönne Ihnen von ganzem Herzen ‚Die Freuden der Pflicht‘ - Erfüllung, von denen Siegfried Lenz in seinem Roman ‚Deutschstunde‘ vor vielen Jahren geschrieben hat. Erst jetzt begreife ich, dass ich das gewährte Gastrecht für Touristen und Nebenwohnungsbesitzer über Gebühr zu meinen Gunsten missbraucht und die allgemeinversorgenden Krankenhäuser einer großen Gefahr ausgesetzt habe. Dass ich durch die Zweitwohnungssteuer zur Verminderung dieser Gefahr beigetragen habe, lasse ich mal außen vor. Ich werde mich deshalb wie viele andere auch reumütig aus SH zurückziehen. Die entstehenden Ausfälle an finanziellen Einnahmen mit der Folge steigender Arbeitslosenzahlen werden locker dadurch aufgewogen, dass die Menschen in SH dann wieder Zeit haben, die gemütlichen dörflichen Zustände früherer Zeiten genießen zu können.
Geschrieben am 18. April 2020 um 17:26 Uhr von Jürgen Schwarz

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