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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

17.03.2020

Kreis untersagt neue Kur- und Reha-Maßnahmen / Auch Tagespflege wird eingestellt

Kuren

Demnach dürfen in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen ab sofort keine neuen ambulanten oder stationären Kur- und Reha-Maßnahmen mehr begonnen werden.

Das gilt auch für psychosomatische Maßnahmen und für Mutter-/Vater-/Eltern-/Kind-Kuren.

Leistungen der Anschlussheilbehandlung sind davon ausgenommen. Sie sollen aber vorrangig für Patientinnen und Patienten aus Schleswig-Holstein und Hamburg erbracht werden. Bereits begonnene Maßnahmen können zu Ende geführt werden.

Physiotherapie-Praxen

Physiotherapie-Praxen müssen nicht schließen. Das Land erwartet gemäß der Landesverordnung vom 17.03.2020 von ihren Inhabern jedoch, selbst zu entscheiden, welchen Patienten "medizinisch gebotene Behandlungen" per Rezept verordnet wurden. Diese dürfen behandelt werden, alle anderen sind abzuweisen. (Hinweis: Dieser Absatz wurde am 18.3. aktualisiert – zuvor gingen wir von einer Pflicht zur Schließung aus.)

Tagespflege

Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige tagsüber untergebracht und verpflegt werden, dürfen ab sofort keine entsprechenden Leistungen mehr erbringen.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Die Tagespflege bleibt weiterhin möglich, wenn eine pflegebedürftige Person ansonsten von Angehörigen versorgt und betreut werden müsste, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Dazu zählen folgende Bereiche:

  • Strom-, Gas-, Wasser- und Kraftstoffversorgung;
  • öffentliche Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr;
  • Produktion, Zulieferung, Logistik sowie Groß-und Einzelhandel in den Bereichen Ernährung und Hygiene;
  • Aufrechterhaltung der Netze für Informationstechnik und Telekommunikation;
  • der Gesundheitsbereich;
  • Banken zur Bargeldversorgung und für Sozialtransfers;
  • Transport, Verkehr und Logistik für kritische Infrastrukturen, ÖPNV;
  • Medien mit Anteilen von Risiko- und Krisenkommunikation;
  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung wie Gesundheitsamt, Sozialverwaltung, Jugendhilfe, Ordnungswesen, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Bundeswehr;
  • Lehrkräfte, soweit sie die Notbetreuung von Kindern übernehmen;
  • in stationären Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeeinrichtungen Tätige.

Dabei sind nur die Kernaufgaben der Infrastruktur von Belang; Zusatzleistungen wie der Betrieb einer Kantine fallen nicht darunter.

Ausnahmen für schwer Pflegebedürftige

Von den Verboten ausgenommen sind Personen, die einen täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Für sie soll ein Notbetrieb nach Entscheidung der Einrichtungsleitung sichergestellt werden.

Weil Personen, die in der Tagespflege betreut werden, zu den besonders gefährdeten Personengruppen gehören, wird dringend empfohlen, alle Möglichkeiten der ambulanten Betreuung auszuschöpfen und nicht auf den Notbetrieb zurückzugreifen.

Pflegende Angehörige können sich mit Fragen an den Pflegestützpunkt im Gesundheitsamt des Kreises wenden unter Tel. 04841 67710.

Vollstationäre Pflegeheime sind von den Schließungen nicht betroffen.

Camping-, Golf- und Wohnmobilstellplätze

Camping-, Golf- und Wohnmobilstellplätze sind »sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen« im Sinne der Allgemeinverfügung des Kreises vom 15. März und dürfen nicht mehr betrieben werden – auch Einzel- und Privatunterricht für Golfer sind untersagt.

Aufgrund zahlreicher Anfragen hat der Kreis die Schließung dieser Einrichtungen zum Zwecke der Klarstellung nun ausdrücklich in seine neue Allgemeinverfügung aufgenommen. Begründet wird dies vom Land mit der Infektionsgefahr, die in Gemeinschaftsräumen und insbesondere in den Wasch- und Toilettenanlagen besteht.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist befristet bis zum 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

»Diese neuen Anweisungen des Landes, die wir rechtlich nachvollziehen müssen, finden meine volle Zustimmung«, erklärt Landrat Florian Lorenzen. »Wir wissen aus zahlreichen Anrufen, dass auch viele Bürgerinnen und Bürger sich Gedanken machen über die Gruppengröße und die körperliche Nähe, die mit Reha- und Pflegemaßnahmen nun einmal verbunden ist.«