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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

19.04.2020

Neue Corona-Allgemeinverfügung bringt einige Lockerungen

Das Land Schleswig-Holstein hat seine grundlegenden Regeln für Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Teilen etwas gelockert. Alle Kreise im Lande haben deshalb am Sonntag (19.4.) ihre entsprechenden Allgemeinverfügungen angepasst – auch der Kreis Nordfriesland. Die neuen Regeln gelten von Montag, dem 20. April, bis zum 3. Mai einschließlich. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Notbetreuung in Kitas

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und andere Personen, die an den Abschlussprüfungen der Schulen beteiligt sind, dürfen für ihre Kinder nun die Notbetreuung in Kindertagestageseinrichtungen in Anspruch nehmen.

Auch berufstätige Alleinerziehende, die nicht in den sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, können jetzt auf die Notbetreuung zurückgreifen, wenn sie keine andere Betreuung organisieren können.

Geplante OPs wieder möglich

Planbare und aufschiebbare Behandlungen in Krankenhäusern dürfen wieder stattfinden. Allerdings gilt dies nur, wenn der Eingriff voraussichtlich keine Intensivkapazitäten binden wird, wenn die Trennung von Patientenströmen und Personal im Hinblick auf die Behandlung von COVID-19-Patienten sichergestellt wird und wenn ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.

Pflegeheime etc.: Quarantäne nicht mehr in jedem Fall

Erleichterungen gibt es ebenso für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie in Wohngruppen und sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen: Bei der Aufnahme neuer Bewohner oder der erneuten Aufnahme eigener Bewohner nach einem Krankenhausaufenthalt ist keine 14-tägige Quarantäne mehr vorgeschrieben, wenn die Betroffenen aus einer für Nicht-COVID-19-Patienten vorgesehenen Station zurückverlegt werden.

Auch in einigen anderen Fällen kann die Quarantäne nun entfallen. Allerdings ist dafür stets eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erforderlich.

Weil alle, die von Auslandsreisen zurückkehren, verpflichtet sind, zwei Wochen lang zuhause zu bleiben, wurden die bisherigen SPEZIELLEN Betretungsverbote FÜR REISERÜCKKEHRER (klarstellende Ergänzung vom 21.4.) für Krankenhäuser und andere Einrichtungen gestrichen.

Zweitwohnungen: Ausnahmen zur Instandhaltung möglich

Die Nutzung von Zweitwohnungen in Nordfriesland aus Freizeit- und Erholungsgründen bleibt für Personen untersagt, die ihre Hauptwohnung nicht in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Steinburg oder Dithmarschen oder in der Stadt Flensburg haben. Der Kreis wird jedoch in Zukunft für einen bis zwei Tage gültige Ausnahmegenehmigungen erteilen, die zur Instandhaltung der Nebenwohnung erforderlich sind.

Insbesondere soll den Eigentümern von Ferienwohnungen ermöglicht werden, ihre Wohnungen für eine Gästevermietung vorzubereiten. Dabei orientiert sich der Kreis an dem Stufenplan der Landesregierung, nach dem Ferienwohnungen zu den ersten touristischen Angeboten gehören sollen, die wieder geöffnet werden.

Viele Regeln gelten weiterhin

Ein erheblicher Teil der bisherigen Regelungen bleibt jedoch unverändert bestehen. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der Regel nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Weitere Kontakte sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, und es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein bleiben bis zum 3. Mai untersagt, und auch das Betretungsverbot für Inseln und Halligen gilt weiter. Veranstaltungen jeglicher Art sind nach wie vor verboten.

Imbissbuden können wieder loslegen

Eine Reihe von Lockerungen, die für ganz Schleswig-Holstein gelten, hat das Land in einer eigenen Verordnung eingeführt. Ergänzende Allgemeinverfügungen der Kreise sind in diesen Fällen nicht erforderlich. Darunter fallen beispielsweise die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften und Wurstbuden – allerdings immer unter Beachtung besonderer Hygieneregeln, denn die Corona-Gefahr ist noch längst nicht gebannt.

Die neue Allgemeinverfügung des Kreises ist hier zu finden.