Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

10.05.2022

Zensus 2022: Am 16. Mai startet die Volkszählung in Nordfriesland

Alle Vorbereitungen sind getroffen: 264 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte stehen in den Startlöchern. Ab dem 16. Mai 2022 sammeln sie in Nordfriesland Daten für die bundesweite Volkszählung, den Zensus. Rund 38.000 Befragungen führen die Interviewerinnen und Interviewer – darunter etwa 20 hauptamtliche Verwaltungskräfte des Kreises Nordfriesland und seiner Ämter – bis Ende Juli auf dem Festland und den Inseln durch.

»Wir würden gern noch rund 100 weitere Interviewerstellen besetzen, um die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen. Insbesondere gilt das für Sylt, Föhr und Eiderstedt. Bewerbungen sind herzlich willkommen«, erläutert Silke Hansen. Sie leitet die Zensus-Erhebungsstelle in der Kreisverwaltung.

Welche Haushalte im Kreisgebiet für die stichprobenartige Befragung bestimmt wurden, legte im Vorfeld das Statistikamt Nord fest. Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Auch zusätzliche Fragen wie etwa zum Schulabschluss oder Beruf sind möglich. Getreu des Zensus-Leitmotivs »online first« erheben und übermitteln die Interviewer die Daten vor Ort mit einem Tablet-Computer. Auf den Endgeräten werden keine Daten gespeichert.

Silke Hansen weist kurz vor Start der Volkszählung noch einmal darauf hin, dass alle ausgewählten Haushalte dazu verpflichtet sind, Auskünfte zu erteilen. »Wer dies beim Besuch der Interviewer nicht tun möchte, muss seine Angaben innerhalb einer Woche mit einem personalisierten Zugangscode online oder telefonisch übermitteln«, so Hansen.

Wer sich ganz gegen eine Auskunft entscheidet, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Ein entsprechendes Mahn- und Erinnerungswesen hat die Erhebungsstelle aufgebaut. »Wir setzen jedoch wie immer auf das Verständnis und das Mitwirken der Nordfriesinnen und Nordfriesen und hoffen, dass wir diese Maßnahme nicht ergreifen müssen«, verdeutlicht Silke Hansen.

Zusätzlich zu den stichprobenartigen Haushaltsbefragungen kommt es im Rahmen des Zensus auch zur Vollerhebung aller Gemeinschaftsunterkünfte im Kreisgebiet. Dazu zählen unter anderem Alten- und Pflegeheime, vollstationäre Jugendhilfeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden durch die Verwaltungskräfte jedoch nicht direkt befragt. Auskünfte erteilen die Einrichtungsleitungen stellvertretend. Zudem erfolgt auch in Nordfriesland eine Gebäude- und Wohnungszählung mittels einer Befragung von Eigentümerinnen und Eigentümern oder Verwaltungen von Wohnraum.

Das nordfriesische Zensus-Team weist darauf hin, dass alle Erhebungsbeauftragten mit einem eigenen Zensus-Ausweis ausgestattet wurden, der sie zusammen mit ihrem Personalausweis zur Durchführung der Volkszählung legitimiert. »Bürgerinnen und Bürger, die sich unsicher sind, ob ihr Gegenüber vom Kreis Nordfriesland mit der Erhebung beauftragt wurde, können sich unter der Rufnummer 04841 67 7099 direkt an uns wenden. Wir erteilen dann eine entsprechende Auskunft«, ergänzt Hansen.

Bewerbungen nimmt das Zensus-Büro per E-Mail unter zensus@ehst-kreis-nordfriesland.landsh.de entgegen. Näheres unter www.nordfriesland.de/zensus

Hintergrund
Die im Rahmen des Zensus gewonnenen Informationen ermöglichen eine verlässliche Planungsgrundlage für wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Entscheidungen in den Gemeinden, den Bundesländern und auf Bundesebene. Die Volkszählung hilft allen staatlichen Ebenen zum Beispiel dabei, Einrichtungen der Daseinsvorsorge vernünftig zu planen – darunter Schulen, Kindergärten, Pflegeheime und medizinische Versorgungseinrichtungen.

Auch die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat oder die Berechnung von Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich oder EU-Fördermittel orientieren sich beispielsweise an den Ergebnissen der Volkszählung.