VETERINÄRAMT
Im Veterinäramt arbeiten Verwaltungsmitarbeiter/innen, Lebensmittelkontrolleure/innen, Tierärzte/innen und Fachassistenten/innen an den klassischen Aufgaben der Veterinärverwaltung wie Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Fleischhygiene.
AKTUELLES AUS DEM VETERINÄRAMT
Blauzungenkrankheit
Nachdem am 08.08.2024 das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 im Kreis Nordfriesland erstmals bestätigt wurde, weitet sich die Tierseuche weiter aus. Es sind sowohl Rinder- als auch Schafhaltungen betroffen. Schleswig-Holstein hat seinen BTV-Freiheitsstatus aufgrund mehrerer Nachweise im Land verloren.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) übertragen wird. Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Krankheit bietet nur eine Impfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung. Zusätzlich ist eine Behandlung mit Repellentien hilfreich, um die Tiere gegen die Überträger der Erkrankung zu schützen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Impfung an Ihren Hoftierarzt oder an das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland.
Weitere Informationen zu Seuchengeschehen erhalten Sie auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts.
Geflügelpest
Interaktive Karte zur Geflügelpest
Pressemitteilung
28.11.2025
Geflügelpest: Überwachungszonen auf Inseln werden aufgehoben – Aufstallungsgebot bleibt in ganz Nordfriesland in Kraft
Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland hebt die aufgrund der Geflügelpest-Ausbrüche in Betrieben auf Sylt und Föhr eingerichteten Überwachungszonen wieder auf. Dies gilt auf Sylt ab dem 29. und auf Föhr und Amrum ab dem 30. November.
Sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen im Bereich der Sperrzonen wurden ohne Hinweise auf weitere Infektionen durchgeführt.
Da die Geflügelpest nach wie vor unter Wildvögeln verbreitet ist, bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises vom 29. Oktober 2025 in Kraft. Mit ihr wurde die Aufstallung aller Tiere in allen Betrieben mit Geflügel (Enten, Gänse, Fasanen, Hühner, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln) in den Küstengebieten sowie auf den Inseln, Halligen und weiteren Risikogebieten angeordnet. Im gesamten restlichen Kreisgebiet gilt die Aufstallungspflicht nur für Geflügelbetriebe mit mindestens 50 Tieren. Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter 2. Allgemeinverfügung Al Kreis NF zu finden.
Wichtig für alle Geflügelhalter bleibt die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen. Die entsprechende Anordnung des Kieler Landwirtschaftsministeriums steht unter Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen .
Tierhalter haben Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Geflügelhalter entnehmen weitere für sie geltende Maßnahmen den Allgemeinverfügungen.
Alle Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Kreis Nordfriesland, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt haben, sind aufgerufen dies nachzuholen.
Zum Schutz ihrer Tiere sollten alle Geflügelhalter den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung des Hausgeflügels mit Futter und Wasser sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen.
Weitere Informationen, sowie die aktuelle Risikobewertung des FLI finden Sie hier.
Kleiner Grenzverkehr
Der „kleine Grenzverkehr“ mit Pferden nach Dänemark ist unter neuen Bedingungen wieder möglich
Aufgrund eines zwischen Dänemark und Deutschland beschlossenen Abkommens ist das Verbringen von Pferden von Schleswig-Holstein in bestimmte Gebiete Dänemarks wieder möglich geworden. Die Anforderungen hierfür in Kürze:
- Der Betrieb bzw. der Tierhalter muss gelistet sein. Dafür muss eine Überprüfung des Betriebes durch das zuständige Veterinäramt erfolgen, die jährlich wiederholt werden muss.
- Es muss eine vom Tierhalter ausgefüllte Eigenerklärung mitgeführt werden.
- Der Grenzübertritt darf ausschließlich aus folgenden Gründen erfolgen:
- Freizeit- oder Arbeitsgründe
- Teilnahme an Sport-, kulturellen oder ähnlichen Veranstaltungen, inkl. Training hierfür
- Weidehaltung
- Die Dauer des Aufenthaltes ist abhängig vom Verbringungszweck
- Der Equidenpass muss mitgeführt werden
- Transportmittel müssen gereinigt und desinfiziert werden.
- Den entsprechenden Vordruck sowie weitere Informationen finden Sie hier:
Für Fragen und/oder die Aufnahme in die Liste stehen wir über E-Mail: veterinaeramt@nordfriesland.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem folgenden Link: Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Dänemark und Deutschland - erleichterte Bedingungen.
Bienenseuche Amerikanische Faulbrut
Zurzeit haben wir keinen Fall von Amerikanischer Faulbrut im Kreis Nordfriesland.
Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut und anderen Bienenseuchen finden Sie hier.
Afrikanische Schweinpest (ASP)
Information zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie hier...
Tierseuchenbekämpfung
Tiergesundheit
Jeder Tierhalter muss sich vor Aufnahme der Tierhaltung über seine Pflichten informieren. Um den Bedürfnissen seiner Tiere gerecht zu werden, ist es unerlässlich, über die notwendige Sachkunde hinsichtlich einer tierschutzkonformen Haltung, Ernährung und Pflege zu verfügen. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, sich über seine tierseuchenrechtlichen Pflichten zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Tierschutz
Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen »
Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen »
Lebensmittelüberwachung / Verbraucherschutz
Verbraucherbeschwerde »
Verbraucherschutz »
Lebensmittel: Zulassung von Lebensmittelunternehmern »
Lebensmittel: Registrierung als Lebensmittelunternehmer »
Einstufung nordfriesischer Muschelerzeugungsgebiete »
Ausbildung zum / zur Lebensmittelkontrolleur / in »
Praktikum im Veterinärbereich »
Fleischhygiene
Hausschlachtungen »
Trichinenschau bei Wildtieren »
Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung »
Lebensmittelbetriebe registrieren lassen »
Praktikum im Veterinärbereich »
