Informationen zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende
Stand der Informationen: 11.10.2024.
HINWEIS: Das bisherige Erstattungsverfahren für die Deutschlandtickets endet zum 31.12.2024. Alle weiteren Infos finden Sie unter den Punkten 2 und 3.
Was ist das Deutschlandticket?
1. Regelungen für Schüler und Schülerinnen mit Fahrkartenanspruch
Schüler und Schülerinnen an allgemeinbildenden Schulen, die bereits jetzt Anspruch auf eine Fahrkarte gemäß Schülerbeförderungssatzung haben, erhalten das Deutschlandticket ohne Zuzahlung. Es wird – wie die damaligen relationsbezogenen Fahrkarten – in den Schulen ausgegeben.
1.1 Wann liegt der Anspruch auf ein vollfinanziertes Deutschlandticket vor?
Ein Anspruch auf eine Fahrkarte liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt liegt.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote
1.2 Wo erhält man das vollfinanzierte Deutschlandticket?
Anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen erhalten ihr Deutschlandticket (in Form einer Chipkarte) über ihre Schule.
Sofern kein Schulwechsel stattfindet, ist kein neuer Papierantrag notwendig. Wenn Ihr Kind neu in die erste bzw. fünfte Klassenstufe kommt oder die Schule wechselt, stellen Sie bitte einen entsprechenden Fahrkartenantrag. Diesen geben Sie bei der Schule ab.
2. Regelungen für Schüler und Schülerinnen ohne Fahrtkartenanspruch bis 31.12.2024
Schüler und Schülerinnen an öffentlichen und nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen, die nach der Schülerbeförderungssatzung keinen Anspruch auf eine Fahrtkarte haben, können sich ihr privat gekauftes Deutschlandticket anteilig beim Kreis Nordfriesland erstatten lassen.
2.1 Wer hat einen Anspruch auf eine anteilige Erstattung für das selbstgekaufte Deutschlandticket?
Schüler und Schülerinnen an öffentlichen und nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen, die nach der Schülerbeförderungssatzung keinen Anspruch auf eine Fahrkarte haben wie z.B.
- Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 10, die zu nah an der nächstgelegenen, öffentlichen Schule der gewählten Schulart wohnen,
- Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 11 bis 13,
- Vollzeitschüler und -schülerinnen an berufsbildenden Schulen. (Schüler und Schülerinnen in einer rein schulischen Ausbildung werden den Vollzeitschüler/innen gleichgestellt)
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote.
2.2 Wie funktioniert das Erstattungsverfahren bis 31.12.2024?
Für das Erstattungsverfahren benötigen Sie:
- Ein Schleswig-Holstein Servicekonto
Das Erstattungsverfahren für Schüler und Schülerinnen wird ausschließlich online über die Serviceplattform des Landes (Servicekonto und ServicekontoPlus) abgewickelt. Hierfür ist es erforderlich, dass zumindest der Antragsteller (z.B. ein Elternteil) über ein Servicekonto verfügt.
Sofern Sie bereits über ein Servicekonto oder ein ServicekontoPlus verfügen, können Sie sich direkt hier anmelden und ihren Erstattungsantrag einreichen.
Sofern Sie noch nicht über ein Servicekonto verfügen, müssen Sie zunächst hier ein Servicekonto anlegen.
- Die Abbilder (Screenshots) der Deutschlandtickets in Form des QR-Codes z.B. aus der NAH.SH-App oder der DB Navigator App.
- Eine Bankverbindung (IBAN)
Bitte beachten Sie:
- Bitte unbedingt auf die korrekte und vollständige Angabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum achten, da wir einen automatisierten Abgleich durchführen. Fehlerhafte Angaben führen immer zu einer verspäteten Bearbeitung und schlimmstenfalls zur Ablehnung Ihres Antrages.
- Bitte nach Möglichkeit mehrere Ticketmonate in nur einem Antrag bündeln. Achten Sie bitte darauf Anträge nicht doppelt hochzuladen. Fehlerhafte Angaben führen aus technischen Gründen automatisch zur Ablehnung des gesamten Erstattungsantrags.
- Die Auszahlungen finden einmal die Woche statt. Bitte stellen Sie keine doppelten Anträge. Die Bearbeitung eines Antrages kann je nach Arbeitsaufwand und Antragsmenge einige Wochen dauern.
Eine Anleitung zum Einreichen der Erstattungsanträge als PDF finden Sie >>> hier.
2.3 Wie hoch ist der derzeitige Erstattungsbetrag bis zum 31.12.2024?
Der Kreis Nordfriesland übernimmt derzeit einen Anteil von 30 Euro pro Monat, sodass ein monatlicher Eigenbeitrag von 19 Euro selbst zu tragen ist.
2.4 Kann das Deutschlandticket auch als Chipkarte erworben werden?
Chipkarten werden u.a. bei Aktiv Bus Flensburg GmbH, Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH ausgestellt. Alle weiteren Informationen zur Bestellung des Deutschlandtickets als Chipkarte finden Sie unter:
2.5 Was ist beim derzeitigen Erstattungsverfahren über den Kreis Nordfriesland noch zu beachten?
- Erstattungsanträge können nur rückwirkend für ein Jahr gestellt werden. Das heißt, dass z.B. ein Erstattungsantrag für das Ticket im November 2023 spätestens im November 2024 gestellt werden muss.
- Im Online-Portal wird geprüft, ob ein gültiges Deutschlandticket vorliegt. Dafür muss zwingend ein Screenshot des im Deutschlandticket enthaltenen QR-Codes hochgeladen werden, da ansonsten eine Prüfung und Erstattung nicht möglich ist. Sollte dieser nicht mehr vorliegen, kann auch ein Bild des Kontoauszuges hochgeladen werden. Auf diesem muss aber ersichtlich sein, dass die abgebildete Abo-Nummer zum Ticket des Schülers passt.
- Sollten Sie sich für eine Chipkarte entschieden haben, ist ein Foto des Kontoauszuges über das Bürgerportal hochzuladen. Ebenfalls benötigen wir für die Bearbeitung des Erstattungsverfahrens ein Foto der Rückseite der Chipkarte mit den Angaben des Namens und der Kundennummer. Da im Bürgerportal nur ein Foto hochgeladen werden kann, bitten wir um Zusendung der Rückseite der Chipkarte per Mail an: deutschlandticket@nordfriesland.de
3. Regelungen für Schüler und Schülerinnen ohne Fahrtkartenanspruch ab 01.01.2025 (Deutschland-Schulticket)
Schüler und Schülerinnen an öffentlichen und nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen, die nach der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Nordfriesland keinen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, können ab dem 01.01.2025 ein Deutschland-Schulticket über OLAV beantragen.
3.1 Was ist das Deutschland-Schulticket?
Bei dem Deutschland-Schulticket handelt es sich um ein rabattiertes, reguläres Deutschlandticket, das online über OLAV beim Kreis Herzogtum-Lauenburg beantragt werden kann.
3.2 Was ist OLAV?
OLAV ist ein Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten, das vom Kreis-Herzogtum-Lauenburg für die teilnehmenden Kreise und kreisfreien Städte betrieben wird. Über OLAV kann auch das Deutschland-Schulticket, das landesweit ab dem 01.01.2025 eingeführt wird, beantragt werden. Alle weiteren Infos zum OLAV-Verfahren finden sie hier.
3.3 Wer kann ab dem 01.01.2025 ein Deutschland-Schulticket über OLAV beantragen?
Schüler und Schülerinnen an öffentlichen und nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen, die nach der Schülerbeförderungssatzung keinen Anspruch auf eine Fahrkarte haben wie z.B.
- Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 10, die zu nah an der nächstgelegenen, öffentlichen Schule der gewählten Schulart wohnen,
- Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 11 bis 13,
- Vollzeitschüler und -schülerinnen an berufsbildenden Schulen. (Schüler und Schülerinnen in einer rein schulischen Ausbildung werden den Vollzeitschüler/innen gleichgestellt)
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote.
3.4 Ab wann und wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?
Das Deutschland-Schulticket mit einer frühesten Fahrkarten-Gültigkeit ab dem 01.01.2025 kann nur online auf der Internetseite www.ticket-olav.de beantragt werden.
Die Antragsstellung ist ab dem 14.10.2024 möglich. Soll das Deutschland-Schulticket bereits ab dem 01.01.2025 gelten, muss der Antrag bis zum 15.11.2024 gestellt werden, damit sichergestellt ist, dass das Deutschland-Schulticket rechtzeitig an die Schüler und Schülerinnen ausgehändigt werden kann.
3.5 Wie hoch ist der Eigenanteil für das Deutschland-Schulticket und welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Der monatliche Eigenanteil beträgt 38 Euro.
Der Eigenanteil kann entweder in einem Einmalbetrag für das gesamte restliche Schuljahr überwiesen oder monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden.
Die gewünschte Zahlungsart kann während der Antragsstellung ausgewählt werden.
3.6 Wann und wo muss das bisher selbst abgeschlossene Abo für das derzeitige Deutschlandticket gekündigt werden?
Mit der Beantragung des Deutschland-Schultickets wird ein neues Abo abgeschlossen. Bitte denken Sie deshalb daran, das selbst abgeschlossene Abo für das derzeitige Deutschlandticket unter Beachtung der Fristen eigenständig zu kündigen. Wenn zum 01.01.2025 ein Deutschland-Schulticket beantragt wird, muss das bestehende Abo bis zum 10.12.2024 mit Wirkung zum 31.12.2024 bei Ihrem Abo-Vertragspartner gekündigt werden.
4. Regelungen für Auszubildende bis 31.12.2024
Auszubildende, die das Deutschland-Jobticket der NAH.SH beziehen, können sich derzeit einen Betrag in Höhe von 16,55 Euro (entspricht dem Eigenanteil in der höchsten Rabattstufe) erstatten lassen. Diese Erstattungsmöglichkeit wird allerdings zum 31.12.2024 eingestellt.
4.1 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das Deutschland-Jobticket bis zum 31.12.2024 noch anteilig erstattet wird?
Voraussetzung ist, dass der jeweilige Ausbildungsbetrieb das Deutschland-Jobticket anbietet.
Der Hauptwohnsitz des Auszubildenden muss im Kreis Nordfriesland liegen.
Auch wenn Sie über ein Deutschland-Jobticket eines anderen Anbieters verfügen, können Sie im Online-Portal eine Erstattung beantragen. Diese beläuft sich dann allerdings auch nur auf die 16,55 Euro.
4.2 Erstattungsverfahren für Auszubildende bis 31.12.2024
Für das Erstattungsverfahren benötigen Sie:
- Ein Schleswig-Holstein Servicekonto Plus
Das Erstattungsverfahren für Auszubildende wird ausschließlich online über die Serviceplattform des Landes mittels eines Servicekonto Plus abgewickelt. Hierfür ist es erforderlich, dass zumindest der Antragsteller (z.B. ggf. ein Elternteil) über ein Servicekonto Plus verfügt.
Sofern Sie bereits über ein ServicekontoPlus verfügen, können Sie sich direkt hier anmelden und ihren Erstattungsantrag einreichen.
Sofern Sie bereits über ein Servicekonto, aber noch nicht über ein Servicekonto Plus verfügen, können Sie Ihr Servicekonto per Ausweis-App in ein Servicekonto Plus umwandeln.
Sofern Sie noch nicht über ein Servicekonto Plus verfügen, müssen Sie zunächst hier ein Servicekonto Plus anlegen.
- Einen Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis (Nachweis)
- Die Abbilder (Screenshots) der Deutschlandtickets in Form des QR-Codes z.B. aus der NAH.SH-App oder der DB Navigator App.
- Eine Bankverbindung (IBAN)
Bitte beachten Sie:
- Bitte unbedingt auf die korrekte und vollständige Angabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum achten, da wir einen automatisierten Abgleich durchführen. Fehlerhafte Angaben führen immer zu einer verspäteten Bearbeitung und schlimmstenfalls zur Ablehnung Ihres Antrages.
- Bitte nach Möglichkeit mehrere Ticketmonate in nur einem Antrag bündeln. Achten Sie bitte darauf Anträge nicht doppelt hochzuladen. Fehlerhafte Angaben führen aus technischen Gründen automatisch zur Ablehnung des gesamten Erstattungsantrags.
- Die Auszahlungen finden einmal die Woche statt. Bitte stellen Sie keine doppelten Anträge. Die Bearbeitung eines Antrages kann je nach Arbeitsaufwand und Antragsmenge einige Wochen dauern.
HINWEIS: Leider wurde die Möglichkeit der Teilerstattung von nur sehr wenigen Azubis im Kreis Nordfriesland genutzt. Mangels Inanspruchnahme wird daher lt. Beschluss des Kreistages Nordfriesland vom 14.06.2024 das Erstattungsverfahren für Azubis zum 31.12.2024 eingestellt. Die bis zum Dezember 2024 genutzten Tickets, können noch innerhalb eines Jahres bei uns nachträglich eingereicht werden. Anträge für Tickets mit der Gültigkeit ab Januar 2025 können nicht mehr gestellt und erstattet werden.
4.3 Wer zählt nicht als Auszubildende/r im Sinne dieser Regelung?
Keine Auszubildenden im Sinne dieser Regelung sind alle, die eine Weiterbildung absolvieren, die auf einer bereits bestehenden Ausbildung aufbaut (z.B. Besuch der Meisterschule, Weiterbildung als Techniker/in etc.), sowie diejenigen im Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes, berufsbegleitendes-Studium, duales Studium und Ausbildungsintegrierendes Studium.
4.4 Warum wird das Erstattungsverfahren für Auszubildende eingestellt?
Leider wurde die Möglichkeit der Teilerstattung von nur sehr wenigen Azubis im Kreis Nordfriesland genutzt. Mangels Inanspruchnahme wird daher lt. Beschluss des Kreistages Nordfriesland vom 14.06.2024 das Erstattungsverfahren für Azubis zum 31.12.2024 eingestellt.
Die bis zum Dezember 2024 genutzten Tickets, können noch innerhalb eines Jahres bei uns nachträglich eingereicht werden. Anträge für Tickets mit der Gültigkeit ab Januar 2025 können nicht mehr gestellt und erstattet werden.
4.5 Welche Möglichkeiten als Auszubildende/r hat man ab dem 01.01.2025?
Eine Erstattung für Deutschland-Jobtickets mit Gültigkeitsmonat ab Januar 2025 können nicht mehr zur Erstattung eingereicht werden.
Durch das Deutschland-Jobticket haben Sie aber weiterhin die Möglichkeit, das Deutschlandticket durch den Zuschuss Ihres Arbeitgebers kostengünstiger zu nutzen.
4.6 Wo kann man das Deutschland-Jobticket bestellen?
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Deutschland-Jobticket:
https://www.nah.sh/de/fahrkarten/jobticket/jobticket-bestellen/#/bestellportal/produktauswahl
5. Fragen und Antworten
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Deutschlandticket in der Schülerbeförderung.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob ihre Frage hier bereits beantwortet wurde. Sollten offene Fragen bleiben, wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage an die Bürger-Hotline des Kreises Nordfriesland. Diese ist montags bis donnerstags jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Tel. 04841 67-210 durchgehend erreichbar.
Darüber hinaus können Sie auch eine E-Mail an das Team Deutschlandticket senden.
5.1 Was ist mit Schülerinnen und Schülern an Förderschulen sowie nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen (z.B. Dänische Schulen, Waldorfschulen, etc.)?
Hier gelten die gleichen Regelungen wie für andere Schüler und Schülerinnen auch. Siehe hierzu die o.g. Punkte 1-3.
5.2 Was ist mit Menschen, die an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen?
Für diese Personengruppen gibt es die Möglichkeit, über ein Deutschland-Jobticket der NAH.SH zu profitieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
5.3 Wo gilt das Deutschlandticket in Nordfriesland?
Das Deutschlandticket gitl bundesweit in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs (Regionalexpress, Regionalbahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn, etc.). In Nordfriesland gilt das Ticket
- in allen Regionalzügen inkl. der Regionalbahnverbindung zwischen Niebüll und Tondern (Dänemark)
- in allen Regionalbuslinien
- in den Buslinien der Stadt- und Ortsverkehre in Husum und St. Peter-Ording
- im Rufbus Nordfriesland
- im Lüttbus Mittleres Nordfriesland
- im OrderBus im Stadtverkehr Husum (gegen Zuschlag)
- im Bürgerbus Ladelund
- in den Buslinien auf den Inseln Amru, Föhr, Pellworm und Sylt
5.4. Was ist bei der Nutzung des Deutschlandtickets zu beachten (Ausweispflicht)?
Das Deutschlandticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
- Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren reicht hierbei ein Schülerausweis aus.
- Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren ist ein Personalausweis (oder ein anderes amtliches Ausweisdokument) erforderlich.
- Ein sogenannter Identitätsausweis ist gemäß Tarifbestimmungen nicht zulässig.
Der Schülerausweis wird nur in Schleswig-Holstein als Lichtbildausweis anerkannt. Bei Fahrten darüber hinaus ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.
5.5 Gibt es nun einen Anspruch auf die Einrichtung von Busverbindungen?
Nein. Die Busverbindungen werden weiterhin nach den Regeln der Schülerbeförderungssatzung auf die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen ausgerichtet sein. Das heißt, dass passende Hin- und Rückfahrten für die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart eingerichtet werden.
Da sich viele Schülerströme überlagern, besteht an vielen Orten dennoch eine Auswahl aus verschiedenen Schulen, die erreicht werden können. Prüfen Sie Ihre Verbindungen mit der Fahrplanauskunft der NAH.SH oder fragen Sie bei der jeweiligen Schule nach.
5.6 Kommt es durch das Deutschlandticket zu überfüllten Bussen?
Durch die Einführung des Deutschlandtickets kann es sein, dass mehr Fahrgäste auf bereits stark ausgelasteten Busrouten unterwegs sein werden — insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten ist jedoch in der Regel nicht möglich, da die bei den Verkehrsunternehmen vorhandenen Fahrzeuge und das Fahrpersonal, aber auch die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand begrenzt sind.
Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere, weniger ausgelastete Verkehrsmittel wie zum Beispiel im Stadtgebiet von Husum den HusumBus anstelle der Regionalbusse.