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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

07.05.2021

Geflügelpest: Kreis verweist auf fortbestehendes Aufstallungsgebot in Risikogebieten

Aufgrund vermehrter Nachfragen von Geflügelhaltern weist das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland darauf hin, dass das Aufstallungsgebot für die Risikogebiete in Küstennähe, entlang von Seen und Flüssen und Rast- und Ruhezonen von Wildvögeln weiterhin Bestand hat.

Unter https://t1p.de/k01b stellt die Kreisverwaltung eine Landkarte mit Suchfunktion im Internet bereit. Darin können Geflügelhalter mittels Eingabe ihrer Adresse feststellen, ob sie noch von der Aufstallungspflicht betroffen sind.

Zuletzt hatte der Kreis am 29.4. bekanntgegeben, dass ein großer Teil Nordfrieslands abseits der direkten Küstenregion von der Geflügelpest befreit zu sein scheint. Für diesen Bereich, in dem seit dem 19. März kein an der Tierseuche erkrankter Vogel mehr gefunden wurde, hatte das Veterinäramt das Aufstallungsgebot beendet. In Küstennähe und rund um große Wasserflächen jedoch bleibt es in Kraft.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt nachlesbar.