Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Nordfriesland
Aktuelles
Der Bericht Statistische Daten zum Grundstücksmarkt 2019 - 2023 ist veröffentlicht. Ein Muster und das Antragsformular finden Sie weiter unten.
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 für baureifes Land, faktisch baureifes Land und landwirtschaftliche Flächen sind online. Links und Erläuterungen finden Sie unter der Überschrift "Bodenrichtwerte".
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte für die Grundsteuer finden Sie kostenfrei im Landesportal Digitaler Atlas Nord - Grundsteuerportal.
Sobald neue Bodenrichtwerte vorliegen, werden diese weiter unten aufgeführt.
Sollten Sie keinen Wert im Digitalen Atlas Nord - Bodenrichtwerte SH angezeigt bekommen, liegt dieser (noch) nicht vor. Bitte stellen Sie auf einen älteren Stichtag um (siehe nachfolgende Anleitung Punkt 3).
Anleitung zur Bodenrichtwertauskunft
Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten
Erläuterungen “Wie entsteht ein Bodenrichtwert?“
Bitte beachten Sie, dass für die Bodenrichtwerte in Nordfriesland teilweise abweichende Stichtage gelten (z.B. 2013 statt 2014). Maßgeblich ist jeweils die Angabe in der Bodenrichtwertauskunft (Pop-up-/Hinweisfenster erscheint durch Mausklick auf das Grundstück).
reguläre Bodenrichtwerte für Bauland liegen vor für den
- Stichtag 01.01.2024 gesamtes Kreisgebiet Nordfriesland
- Stichtag 01.01.2022 gesamtes Kreisgebiet Nordfriesland
- Stichtag 31.12.2018 (Festland einschließlich Insel Pellworm)
- Stichtag 31.12.2017 (Inseln Amrum, Föhr und Sylt)
- Stichtag 31.12.2016 (Festland einschließlich Insel Pellworm)
- Stichtag 31.12.2014 (Inseln Amrum, Föhr und Sylt)
- Stichtag 31.12.2013 (Festland einschließlich Insel Pellworm)
- Stichtag 31.12.2011 (Inseln Amrum, Föhr und Sylt)
reguläre Bodenrichtwerte für Landwirtschaftliche Flächen liegen vor für den
- Stichtag 01.01.2024 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 01.01.2022 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 31.12.2018 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 31.12.2016 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 31.12.2014 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 31.12.2011 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung liegen vor für den
Eine schriftliche Auskunft der regulären Bodenrichtwerte vor 2011 können Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle anfordern. Bitte verwenden Sie dazu unser Bestellformular.
Grundstücksmarkt und Statistik
Die jährlichen Statistischen Daten zum Grundstücksmarkt enthalten u.a. die wichtigsten Umsatzkennzahlen zum Grundstücksverkehr in Nordfriesland sowie den Tourismusschwerpunkten Sylt, Föhr, Amrum, Husum und St. Peter-Ording.
Die Statistischen Daten zum Grundstücksmarkt enthalten jedoch keine Faktoren oder Umrechnungskoeffizienten (wie z.B. Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren, etc.). Entsprechende Daten liegen bisher für Nordfriesland nicht vor. Welche Daten und Informationen im Einzelnen enthalten sind, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Muster:
Statistische Daten zum Grundstücksmarkt (Muster)
Der vollständige Bericht kann kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle bestellt werden. Bitte benutzen Sie dazu unser Bestellformular.
In 2023 haben wir aufgrund der extremen Situation auf dem Immobilienmarkt einen kostenfreien Zwischenbericht für Nordfriesland und ausgewählte Teilräume zur Verfügung gestellt. Die dargestellten Prognosewerte basieren auf Marktdaten des ersten Halbjahres 2023, so dass keine abschließende Gesamtbetrachtung des Jahres 2023 möglich ist.
Auskünfte durch die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle erteilt schriftliche Auskünfte nicht nur zu Bodenrichtwerten, sondern auch aus der Kaufpreissammlung (Vergleichskaufpreise für Gutachten etc. oder als Ersatz für Vergleichswerte nach §183 BewG). Diese können mit den entsprechenden Formularen angefordert werden (siehe unten bzw. rechte Seite).
Schriftliche Auskünfte durch die Geschäftsstelle sind kostenpflichtig. Die Kosten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Anträgen:
Antrag auf eine schriftliche Auskunft zu Bodenrichtwerten
Antrag auf eine schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Fragen / Rückfragen
Sollten Sie Fragen zu den angebotenen Informationen oder darüber hinaus haben, können Sie uns zu den angegebenen Zeiten telefonisch erreichen oder uns eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer (per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular) zukommen lassen.
Versand von Fragebögen durch die Geschäftsstelle
Der Gutachterausschuss wertet die Kaufpreise aller Grundstücksverkäufe in Nordfriesland aus. Jeder Notar ist gesetzlich verpflichtet, dem Gutachterausschuss Abschriften aller von ihm beurkundeten Grundstückskaufverträge zu übersenden. Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss Auskünfte von allen Personen einholen, die über das betreffende Grundstück Auskunft geben können (§ 197 BauGB).
Zu diesem Zweck versendet der Gutachterausschuss regelmäßig Fragebögen an die Käufer, um die einzelnen Kaufpreise genauer beurteilen zu können (Objektart, Baujahr, Größe, Besonderheiten usw.).
Hier kann der Fragebogen (mit dem zugesandten Code) online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Alternativ können hier die analog auszufüllenden Fragebögen heruntergeladen werden: