Bürgergeld beantragen
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
-
gültiges Ausweisdokument:
- Personalausweis oder
- gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)
- Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
- Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
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falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
- Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
- Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
Kosten
Jobcenter des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
- Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.
Bearbeitungsdauer
- 0 — 14 Werktag(e)
- Für Erstanträge im Leistungsbereich wird eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von maximal 14 Arbeitstagen angestrebt. Dafür müssen die Unterlagen vollständig vorliegen.
