Notarielles Schuld-Anerkenntnis

Das Notarielle Schuld-Anerkenntnis ist eine Urkunde.
Diese Urkunde wird von einem Notar ausgestellt.
In dieser Urkunde bestätigen Sie, dass Sie Schulden in einer bestimmten Höhe haben.
Das ist freiwillig.
Wenn Sie das nicht bestätigen, dann stellt ein Gericht die Höhe der Schulden fest.
Dadurch entstehen zusätzliche Kosten.
Diese Urkunde ist wie ein Vollstreckungs-Titel.
Der Gläubiger kann einen Gerichts-Vollzieher beauftragen.
Der Gerichts-Vollzieher zieht die Schulden bei Ihnen ein.