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Entlastung für Familien mit geringem Einkommen -
Erweiterung der Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge zum 1. Januar 2023

Die stark ansteigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten und drastischen Preissteigerungen bei den Energiekosten sind mit finanziellen Belastungen für Sie verbunden. Um sicherzustellen, dass sich alle die Kindertagesbetreuung im bisherigen Umfang weiter leisten können, erweitert das Land Schleswig-Holstein daher die Sozialermäßigung für Kita- Elternbeiträge. Der Landtag hat am 15. Dezember 2022 eine entsprechende Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen.

Das heißt, von Januar 2023 bis Juli 2024 zahlen Familien mit geringem Einkommen weniger für die Kindertagesbetreuung. Außerdem wird der Kreis der Familien ausgeweitet, die ermäßigte KiTa-Elternbeiträge zahlen. Der Einsatz des Einkommens über der sog. Einkommensgrenze sinkt von 50 % auf 25 %.

Nehmen Sie diese Entlastung bitte in Anspruch und stellen Sie einen Antrag, wenn Sie berechtigt sein könnten. Vielfach erreichen Entlastungen Menschen nicht, weil sie keinen Antrag stellen.

>>>Weitere Informationen erhalten Sie hier.