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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

01.07.2021

Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg suchen Organisationen für die Einrichtung und den Betrieb eines Frauenhauses

Eine Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass das Angebot an Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein nicht ausreicht. In den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland finden von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen gar kein Frauenhaus vor. Aus diesem Grund haben sich die Arbeits- und Sozialausschüsse beider Kreise in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, sich gemeinsam für die Errichtung eines Frauenhausangebotes nach den Richtlinien zur Förderung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser des Landes Schleswig-Holstein einzusetzen.

Zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes wird nun ein Interessenbekundungsverfahren unter potentiellen Frauenhausbetreibern durchgeführt. Anhand der Empfehlungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, haben beide Kreise zusammen einen Bedarf von insgesamt 38 Frauenhausplätzen ermittelt. 

Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein wurden den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland jeweils 12 Plätze zugewiesen. Gemeinsam mit der Brücke Rendsburg-Eckernförde wird aktuell in beiden Kreisen nach geeigneten Liegenschaften gesucht. 

Hier finden Sie die Richtlinie und die Bedarfsanalyse: