Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

29.07.2022

Mehr BAföG für Studierende und Schüler

Der Deutsche Bundestag stimmte am 21. Juni 2022 dem 27. Änderungsgesetz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zu. Die BAföG-Reform bringt für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler einige Änderungen mit sich. Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass sie bereits zum Start des kommenden Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters 2022/2023 von den neuen Leistungsverbesserungen profitieren können.

Die wichtigsten Änderungen für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger:

  • Anhebung der Altersgrenze bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung auf 45 Jahre,
  • Anhebung der Freibeträge um circa 20 Prozent,
  • Anhebung der Bedarfssätze, des Kinderbetreuungszuschlags und vor allem des Wohnzuschlags,
  • Anhebung des Vermögensfreibetrags für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf 15.000 Euro; für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, auf 45.000 Euro,
  • Erleichterungen in der Antragstellung: Der schriftliche Antrag muss nicht mehr unterschrieben werden. Es reicht die Namensnennung des Antragsstellenden. Zudem wird das Ausfüllen des digitalen Antrags einfacher. Wer ihn über das Portal „BAföG-Digital“ (www.bafoeg-digital.de) einreicht, muss künftig nur noch ein einfaches Nutzerkonto einrichten und kann den Antrag direkt abschicken. Das bisher notwendige Ausdrucken der Unterlagen entfällt.

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist am 22. Juli 2022, dem Tag nach der Verkündung, in Kraft getreten. Die SGB III-Änderung gilt ab 1. August 2022.

Die Kreisverwaltung weist BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger in Nordfriesland darauf hin, dass die Zahlungen bereits bestehender Bewilligungen von der BAföG-Stelle des Kreises entsprechend angepasst werden. Bei Neuanträgen werden die geänderten Vorschriften automatisch berücksichtigt. Der Kreis Nordfriesland bittet darum, von Nachfragen zu Auszahlungen abzusehen, da der konkrete Umsetzungszeitpunkt noch nicht bekannt ist.

Wer inhaltliche Fragen zur Antragstellung hat, kann sich per E-Mail (bafoeg@nordfriesland.de) an die BAföG-Stelle des Kreises wenden.

Weitere Informationen zum Thema BAföG hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bafög.de zusammengestellt.