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Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Die Beratungsstelle des Pflegestützpunktes

Im Pflegestützpunkt erhalten Sie individuelle, unabhängige und kostenfreie Beratung zu den Themen Alter, Pflege und Betreuung.

Wir geben Antworten

Wer unterstützt mich im Alltag? Wie kann ich mein bisheriges Leben in vertrauter Atmosphäre weiterleben? Wo bekomme ich Hilfsmittel? Welche Anträge muss ich stellen? Auf diese und andere Fragen bekommen Sie bei uns eine Antwort.

Wir informieren Sie umfassend zu Themen wie Leben und Wohnen im Alter, Pflege und Betreuung. Wir vermitteln Kontakte zu Ehrenamtlichen oder Angehörigengruppen und haben ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Probleme. Im Pflegestützpunkt erhalten Sie individuelle, unabhängige und kostenfreie Beratung. Kommen Sie gern in unsere offene Sprechstunde oder rufen Sie uns an. Bei Bedarf erfolgt die Beratung auch bei Ihnen zu Hause.

Beratung für

  • alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
  • alle, die sich mit dem Älterwerden beschäftigen und das Altern gezielt gestalten möchten
  • Angehörige und andere Bezugspersonen
  • Pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen
  • Menschen mit Demenz
  • Menschen mit Behinderung
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Haupt- und ehrenamtlich Tätige aus dem Pflege- und Sozialbereich
  • Organisationen und Institutionen im Pflege- und Sozialbereich

Sprechen Sie uns an! Gemeinsam ermitteln wir im Pflegestützpunkt Ihren persönlichen Bedarf an Unterstützung und Hilfe. Wir vermitteln die nötigen Kontakte und helfen Ihnen bei der Organisation der benötigten Leistungen – damit Sie so eigenständig und selbstbestimmt wie möglich leben können.

Telefonische Beratungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Hausbesuche nach Vereinbarung

Sprechstunden

Neben den Hausbesuchen und der telefonischen Beratung bieten wir Sprechstunden an:

Westerland/Sylt

Die Sprechstunde auf Sylt findet jeden 1. Mittwoch im Monat in der Zeit von 10 bis 11 Uhr im Gemeindezentrum Westerland, Kirchenweg 37 statt.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung wird bei Martina Jannsen unter 04841 67718 gebeten. Bei Bedarf kann auch ein individueller Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.

Husum

Die Sprechstunde in Husum wird jeden Donnerstag von 8:30 bis 11:30 Uhr im Kreisgesundheitsamt, Damm 8, angeboten.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung bei Ulrike Petersen unter 04841 67731 wird gebeten. Bei Bedarf kann auch ein individueller Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.

Bredstedt

Jeden 1. Montag im Monat findet die Sprechstunde in Bredstedt von 10 bis 12 Uhr im TondernTreff, Osterstraße 28, statt.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung bei Ulrike Petersen unter 04841 67731 wird gebeten. Bei Bedarf kann auch ein individueller Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.

Niebüll

Jeden Dienstag  findet die Sprechstunde in Niebüll von 10 bis 12 Uhr im Gesundheitsamt, Marktstraße 12a (hinter dem Amtsgebäude), statt.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung bei Martina Jannsen unter 04841 67718 wird gebeten. Bei Bedarf kann auch ein individueller Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.

Tönning

Jeden 2. Dienstag im Monat findet von 10 bis 12 Uhr die Sprechstunde im Treffpunkt AWO, Neustraße 20, in Tönning statt.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung bei Ramona Frese-Bruhn unter 04841 67722 wird gebeten. Bei Bedarf kann auch ein individueller Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.

Sankt Peter-Ording

Jeden 2. Dienstag im Monat findet von 13:30 bis 15 Uhr die Sprechstunde im Gemeindehaus SPO, Olsdorfer Straße 19, in St. Peter-Ording statt.

Um eine vorherige Anmeldung – entweder bei der Dörpsmanagerin Andrea Gummert-Weist (0151 116 436 87, andrea.gummert-weist@dw-husum.de) oder bei Ramona Frese-Bruhn unter 04841 67722 – wird gebeten. Bei Bedarf kann auch ein individueller Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.


Anmeldungen werden telefonisch und per E-Mail angenommen.


Häufig gestellte Fragen

Wie kann mir der Pflegestützpunkt helfen?

Der Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland ist eine Beratungsstelle rund um die Themen Pflege, Alter und Betreuung. Die Beratung durch den Pflegestützpunkt erfolgt individuell, unabhängig und kostenfrei. Wir beraten Betroffene, Angehörige und interessierte Bürgerinnen & Bürger zu den Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Krankenversicherung, zu Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegebedarf und Fragen zu Vorsorgevollmachten und gesetzlicher Betreuung. Daneben können wir Sie während eines Hausbesuchs zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und der Versorgung mit Hilfsmitteln beraten. Auch bei einer bevorstehenden Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Zudem stehen wir in ständigem Kontakt zu den regionalen Anbietern und können so Auskunft zu  Ansprechpartnern für Hilfs- und Unterstützungsleistungen geben. Kommen Sie gerne mit Ihrer Frage oder Ihrem Anliegen auf uns zu.

Muss ich für einen Beratungstermin in den Pflegestützpunkt kommen?

Neben der telefonischen und der persönlichen Beratung im Pflegestützpunkt können Sie gerne einen individuellen Termin für einen Hausbesuch mit den Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes vereinbaren.

Welche finanzielle Unterstützung kann ich möglicherweise beanspruchen?

Die Inanspruchnahme von finanziellen Hilfen hängt zum einen von Ihrem Einkommen und Vermögen und zum anderen von Ihrem individuellen Bedarf ab. Folgende Leistungen können möglicherweise, bei Vorliegen der Voraussetzungen, in Anspruch genommen werden:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Hilfe zur Pflege (SGB XII)
  • Leistungen der Pflegeversicherung, bspw. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungbetrag (SGB XI)
  • Wohngeld (WoGG)
  • Leistungen zur Teilhabe (SGB IX)

Bei der individuellen Ermittlung Ihres Bedarfs und der Antragsstellung kann Sie der Pflegestützpunkt unterstützen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Sind Sie oder Ihr Angehöriger zunehmend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen, so haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Um diese Leistungen nutzen zu können, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen.

Telefonisch oder schriftlich einen Antrag bei der Pflegekasse anfordern:

Den Antrag können Sie telefonisch oder schriftlich (formlos) bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen.

Antrag ausfüllen, unterschreiben und bei der Pflegekasse einreichen:

Sofern Sie den Antrag telefonisch gestellt haben, erhalten Sie nach dem Anruf ein Formular per Post, das Sie ausfüllen und vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschreiben lassen. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der zuständigen Pflegekasse wieder ein.

Ankündigung des Begutachtungstermins (MDK/MEDICPROOF):

Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten. Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause statt. Dies kann auch eine stationäre Pflegeeinrichtung sein. Während der Begutachtung wird ermittelt, welche Einschränkungen der Selbstständigkeit vorhanden sind und Ihr Unterstützungsbedarf ermittelt.

Im Normalfall ist von der Pflegekasse eine Frist von 5 Wochen für die Durchführung der Begutachtung und die Erstellung des Bescheides einzuhalten!

Tipp:  Informieren Sie sich vor dem Begutachtungstermin über den Ablauf und notieren Sie sich ggf. besondere Situationen aus dem Alltag, die Sie und Ihre Angehörigen vor Herausforderungen stellen. Hierzu können Sie sich auch in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten lassen.

Nach der Begutachtung wird Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen:

Nach der Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF erhält der Antragsteller einen Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad. Entsprechend des jeweiligen Pflegegrads können Sie dann Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. 

Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftlich einen Widerspruch einzulegen.

Es gibt 5 Pflegegrade!

Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.

Pflegegrad 1: Geringe Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten, ab 12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 2: Erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten, ab 27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 3: Schwere Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten, ab 47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 4: Schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten, ab 70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 5: Schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, ab 90 bis 100 Punkte

Wie kann ich trotz Pflegebedürftigkeit weiter Zuhause wohnen?

Bei bestehender und auch neu eingetretener Pflegebedürftigkeit stellt sich häufig die Frage wie die häusliche Versorgung sichergestellt werden kann. Die meisten Menschen möchten trotz vielfältiger Einschränkungen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Durch verschiedene Hilfs- und Unterstützungsangebote kann die Versorgung gewährleistet werden. Neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung gibt es viele weitere Möglichkeiten wie bspw.:

  • Essen auf Rädern
  • Nachbarschaftshilfe
  • Pflegekurse
  • Gesprächsgruppen für Angehörige
  • Pflegehilfsmittel
  • Umbaumaßnahmen
  • Tages-/Nachtpflege

Bei Verhinderung oder zur Entlastung von Angehörigen/Pflegepersonen können auch Leistungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Der Pflegestützpunkt berät Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation und unterstützt Sie dabei ein passendes Versorgungsnetzwerk aufzubauen.

Wo finde ich Hilfe, wenn eine häusliche Versorgung nicht mehr ausreicht?

Aufgrund des Fortschreitens einer Erkrankung und/oder zunehmender Pflegebedürftigkeit kann es sein, dass eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr möglich ist. Die Beratung durch den Pflegestützpunkt können Sie auch bei der Suche nach einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Finanzierung und zu regionalen Angeboten.

Wo erhalte ich Informationen und Unterstützung zum Thema Demenz?

Bei einer Demenzerkrankung können viele Veränderungen und Herausforderungen auf Sie zukommen. Daher ist es sinnvoll, sich Beratung und Unterstützung zu holen. Im Kreis Nordfriesland finden Sie verschiedene Angebote, die Ihnen auf vielfältige Weise helfen können, denn Alltag mit der Erkrankung zu bewältigen.

Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland:
Der Pflegestützpunkt berät Sie zur häuslichen Versorgung und Inanspruchnahme von Leistungen. Außerdem bietet der Pflegestützpunkt regelmäßig Angehörigenkurse zum „Umgang mit Demenz“ an und ist an der Organisation der Demenztage in Husum, Niebüll und auf Sylt beteiligt.

Alzheimer Gesellschaft Nordfriesland e.V.:
Die Alzheimer Gesellschaft NF bietet u.a. Selbsthilfegruppen, Angehörigengesprächskreise und Demenzsprechstunden an. Zudem werden regelmäßig im Rahmen des Welt-Alzheimertags Informations- und Kulturveranstaltungen organisiert.

Weitere regionale Anlaufstellen sind die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz, die Demenz Initiative Mildstedt sowie der Zusammenschluss „Runder Tisch Demenz auf Sylt“. Auskunft über weitere Ansprechpartner erhalten Sie auch im Pflegestützpunkt.

Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein: Das Kompetenzzentrum Demenz SH ist ein Projekt der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. und wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren gefördert. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsstrukturen im Land sowie die langfristige Vernetzung der beteiligten Akteure. Das Kompetenzzentrum berät Sie zu vielfältigen Fragen rund um das Thema Demenz und bietet regelmäßig Fortbildungen und Informationsveranstaltungen an.