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Foto: Johanna Jürgensen, Husum

Schloss vor Husum

Projektförderung

Im Rahmen der Projektförderung ist es der Stiftung Nordfriesland möglich, Veranstaltungen und Publikationen in Nordfriesland zu unterstützen.

Richtlinien für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Publikationen durch die Stiftung Nordfriesland

  1. Förderungsfähig sind
    a) Kulturelle Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung im Kreisgebiet Nordfriesland
    b) Publikationen zur regionalen Geschichte und Kultur Nordfrieslands
  2. Nicht förderungsfähig sind:
    a) kirchliche Veranstaltungen
    b) politische Veranstaltungen
    c) Schulveranstaltungen
    d) Benefizveranstaltungen
  3. Bemessungsgrundlagen:
    a) Förderungsfähig sind Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Veranstaltung bzw. einer Buchherausgabe stehen.
    b) Der Mindestzuschuss beträgt 100,00 €, der Höchstzuschuss 25 % der förderungsfähigen Gesamtkosten.
  4. Die Gewährung der Zuwendung kann mit der Maßgabe verbunden werden, dass sich die betreffende Gemeinde / Stadt mit mindestens einem Beitrag in gleicher Höhe beteiligt.
  5. Nach Abschluss der Veranstaltung / Beendigung oder Durchführung der Maßnahme bzw. Veröffentlichung einer Publikation wird die Vorlage eines Verwendungsnachweises gefordert. Überzahlungen sind zu erstatten.
Laut Beschluss des Beirates der Stiftung Nordfriesland vom 28.09.1994
Geändert durch
  • Ergänzungsbeschluss vom 27.09.1995 betreffend die Bezuschussung von Kirchenkonzerten
  • Änderungsbeschluss des Hauptausschusses vom 19.10.1998
  • Änderungsbeschluss des Kuratoriums der Stiftung Nordfriesland vom 31.03.2010

Antragstellung

Anträge können formlos laufend an die Stiftung Nordfriesland gestellt werden. Der Antrag sollte eine kurze Selbstdarstellung des für das Vorhaben verantwortlichen Trägers, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten. Über die Gewährung von Zuschüssen entscheidet ein Gremium aus Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung.

Verwendungsnachweis

Die zweckmäßige Verwendung der Zuwendung der Stiftung Nordfriesland ist nach Veranstaltungsende/Publikationsdruck nachzuweisen (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis).

Öffentlichkeitsarbeit

Bei Äußerungen gegenüber der Öffentlichkeit und insbesondere der Presse ist auf die Mitfinanzierung durch die Stiftung Nordfriesland hinzuweisen. Das Logo der Stiftung Nordfriesland kann auf Nachfrage für Publikationen oder ähnlichem zugeschickt werden.