Rat und Hilfe zum Kinderschutz
Was ist ihre Aufgabe als Fachkraft bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung?
Eine Gruppe, die im Rahmen der Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes besonders in die Pflicht genommen wird, sind die Menschen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen (und deren Eltern) stehen.
Alle Berufsgruppen sollen zunächst eine Gefährdungseinschätzung zum Kindeswohl vornehmen. Da das nicht jede/jeder ohne weiteres vornehmen kann, haben alle Berufsgruppen dazu den Anspruch auf die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, manche Berufsgruppen müssen diese sogar hinzuziehen.
Im rechtlichen Teil finden sie die Paragraphen des SGB VIII dazu. In schematischer Form dargestellt, finden Sie die Aufgaben der einzelnen Berufsgruppen unter dem Link Handlungsleitfäden.
Wenn eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt bzw. Sie alle notwendigen Schritte unternommen haben, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden und sich trotzdem nichts an der gefährdenden Situation für das Kind geändert hat, dann ist das Jugendamt (ASD) zu informieren.
Außerhalb der Sprechzeiten des Jugendamtes ist die Rufbereitschaft des Jugendamtes über die Einsatzleitstelle der Feuerwehr oder direkt die Polizei erreichbar.
Für die Dokumentation des Ablaufes bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung bzw. zur Dokumentation der Mitteilung an das Jugendamt, wurde ein Dokumentationsbogen entwickelt, dessen Verwendung seitens des Kreises Nordfriesland empfohlen wird.