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Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Rat und Hilfe zum Kinderschutz

Für Eltern

Wo finden Sie als Eltern Hilfe, wenn Sie allein nicht weiter wissen?

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern …" (§ 1 Abs. 2 SGB VIII). Die Jugendhilfe soll Eltern zur Verwirklichung dieses Rechts unterstützen (§ 1 Abs. 3 SGB VIII). Dazu wurden verschiedenste Stellen eingerichtet, die regional sehr unterschiedlich sein können. An dieser Stelle werden Sie über Angebote in Nordfriesland informiert. Bitte achten Sie auf Angebote aus Ihrer Region.

Bereits vor der Geburt eines Kindes gibt es Frühe Hilfen für werdende Eltern sowie die Möglichkeit, eine Familienhebamme in Anspruch zu nehmen. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen.

Mehrere Beratungsstellen haben die Zielgruppe Eltern von Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren. Beratungsstellen für Erziehungs- und Lebensfragen bieten an mehreren Standorten in Nordfriesland unter anderem Unterstützung und Rat bei Erziehungsschwierigkeiten und Konflikten in der Familie und bei Trennung und Scheidung.

Wenn Sie eine Unterstützung benötigen, aber nicht gleich eine Beratungsstelle aufsuchen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit bei einem Elterntelefon anzurufen. Erste Anlaufstelle, von der Sie ggf. weitervermittelt werden, ist auch der Allgemeine Soziale Dienst (ASD). Für ganz akute Fälle (z.B. wenn ein Konflikt mit einem Kind/Jugendlichen am Wochenende oder außerhalb der Sprechzeiten des ASD eskaliert und dieser nicht selbständig bewältigt werden kann, sorgt die Rufbereitschaft des ASD für eine 24-stündige Erreichbarkeit des ASD. (Siehe hier: "Im Notfall")

Gerade mit Teenagern gibt es oft Auseinandersetzungen über die Rechte von Jugendlichen. Dazu kann es hilfreich sein, das Jugendschutzgesetz zu kennen. Auch rund um das Thema Gewalt gibt es Anlaufstellen.

Für Kinder, die Gewalt erfahren haben, ist das Kinderschutzzentrum Westküste Ansprechpartner. Beim Vorliegen häuslicher Gewalt, d.h. Gewalt in der Paarbeziehung, gibt die Internetseite des Ministeriums für Frauen, Familie Jugend und Senioren Hinweise auf Beratung und Unterstützung