Radverkehr in Nordfriesland
Der Kreis Nordfriesland hat im Mai 2023 das Radverkehrskonzept Kreis Nordfriesland 2023 verabschiedet.
Das Ziel: den Anteil des Radverkehrs – insbesondere auch außerhalb der Städte – weiter zu steigern, die Verlagerung vom Auto auf das Fahrrad voranzutreiben und eine zukunftsfähige Infrastruktur zu entwickeln.
Im Kreistagsinformationssystem finden Sie die Beschlussfassung und entsprechende Unterlagen.
Das Radverkehrskonzept
Am 12.07.2023 fand vor rund 120 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Sachverständigen aus Tourismus und Landesverwaltung und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Vorstellung des Konzeptes statt.
Die Vortragsfolien finden Sie hier.
Hier finden Sie die finale Fassung des Berichtes.
Außerdem stehen folgende Dokumente und Karten hier zum Download bereit:
- Kurzfassung des Berichts zum Radverkehrskonzept
- Plan 4 Netzbedeutung
- Plan 5 künftiges Radverkehrsnetz inklusive der Netzhierarchie
- Plan 6 Handlungsbedarf
Bestandteil des Konzeptes ist auch ein umfangreiches Maßnahmenkataster.
Gerne stellen wir Auszüge für Kommunen oder andere Teilräume zur Verfügung.
Kurzvorstellung
Das vorliegende Radverkehrskonzept hat einen baulastträgerübergreifenden Ansatz und zeigt damit Handlungsbedarfe für eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sowohl an Kreisstraßen, Landes- und Bundesstraßen als auch Gemeindestraßen auf. Ebenso wurde die Begleitinfrastruktur wie Rastplätze und Abstellanlagen erfasst und bewertet. Der Fokus der Bearbeitung lag dabei auf dem Alltagsverkehr.
Die touristischen Rundtouren und Themenrouten wurden im Bestand ebenfalls untersucht, übernommen bzw. Empfehlungen ausgesprochen. Der Zustand und Maßnahmenempfehlungen zum Radfernweg Nordseeküstenradweg wurde außerdem durch das Tourismusreferat des Wirtschaftsministeriums in 2022 mit touristischem Fokus untersucht bzw. wird für die Radfernwege Grenzroute, Eider-Treene-Sorge-Radweg und Wikinger-Friesen-Weg in Kürze veröffentlich und ergänzt damit das Gesamtbild.
Als beispielhafte Maßnahmenempfehlungen dieses Konzeptes seien der Neubau von Lückenschlüssen, die Verbreiterung bestehender Radverkehrsanlagen, die Behebung von Wurzelaufbrüchen oder fehlender Querungshilfen genannt.
Entsprechend der überschlägigen Kostenschätzung geht das Konzept für die Umsetzung aller empfohlenen Maßnahmen von rund 600 Millionen Euro, von Maßnahmen der Priorität 1 von mindestens 300 Millionen. Euro aus.
Diese Größenordnung macht deutlich, dass eine Priorisierung von zentraler Bedeutung ist. Hierzu schlägt das Konzept entsprechende Prioritäten und ein Alltagshauptnetz vor, um die bedeutendsten Wegeverbindungen für einen Infrastrukturausbau in den Fokus zu nehmen.
Direkten Einfluss auf eine Umsetzung kann der Kreis nur bei Maßnahmen in eigener Baulast nehmen. Hierzu wird nun ein mehrjähriges Bauprogramm auf Grundlage der Konzeptempfehlungen aufgelegt. Dies soll neben Lückenschlüssen insbesondere die Sanierung und den bedarfsgerechten Ausbau bestehender Radverkehrsanlagen beinhalten und eine Signalwirkung für weitere Beteiligte darstellen, Maßnahmen in der Radverkehrsinfrastruktur anzugehen und umzusetzen.
Als weiterer kreisweiter Schritt zur Umsetzung des Konzeptes ist auch die Aktualisierung der Radwegweisung und Ergänzung bzw. Anpassung des bestehenden freizeittouristischen Netzes um die Alltagsrouten vorgesehen. Hierzu hat der Kreistag bereits die Umsetzung für 2023/2024 beschlossen.
Entstehungsprozess des Radverkehrskonzeptes
Ende 2021 wurde eine kreisweite Befragung durchgeführt und den Kommunen hierbei unter anderem die Gelegenheit gegeben, ihre Ausbau- und Sanierungsbedarfe im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur mitzuteilen.
Im Rahmen von fünf Regionalkonferenzen wurden im Frühjahr 2022 außerdem Einblicke in den aktuellen Stand der Konzeptentwicklung gegeben. Das Planerteam und die Kreisverwaltung kamen mit den Menschen vor Ort ins Gespräch, um weitere Hinweise aufzunehmen.
Die Foliensätze der Regionalkonferenzen stehen auf dieser Seite zum Download bereit, ebenso eine Ergebnisdokumentation der Veranstaltungen.
Von März bis August 2022 fand dann eine Befahrung des Prüfnetzes durch das beauftragte Büro ausschließlich per Fahrrad statt, also der Strecken, die für das künftige Radverkehrsnetz in Frage kommen.
Zur zusätzlichen Beteiligung der Radfahrenden wurde das RADar!-Portal im Zuge der Stadtradeln-Aktion im Juni 2022 genutzt, wo über 50 Wünsche und Mängel zu bestehenden und fehlenden Radwegen eingingen.
Auf all diesen Bausteinen aufbauend wurde ermittelt, welche Handlungsbedarfe bestehen und welche Anforderungen sich für die Zukunft ergeben.
Begleitet wird der Prozess durch eine Projektgruppe, bestehend aus kommunalen Vertretern, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC), aus dem Tourismus und Mitarbeitern des Kreises aus der Verkehrsabteilung, Tiefbau und Regionalentwicklung.
Im März 2023 fand die finale öffentliche Beteiligungsphase der Entwurfsfassung und anschließender Abwägungsprozess statt, bevor die finale Fassung im April und Mai 2023 durch die politischen Gremien beraten und beschlossen wurde.
Neue Förderrichtlinie des Kreises Nordfriesland
Neben der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes hat der Kreis Nordfriesland Ende 2022 bereits die Weichen für die zügige Umsetzung von Radinfrastrukturmaßnahmen gestellt und eine Förderrichtlinie zur finanziellen Förderung der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Nordfriesland beschlossen, die seit 01.01.2023 in Kraft ist.
Von 2023 bis 2027 stehen jährlich 1 bis 1,2 Millionen Euro im Kreishaushalt zur Verfügung und ergänzen damit Landes- und Bundesprogramme.
Gefördert werden zahlreiche investive Maßnahmen im Radverkehr wie z.B.
- Neubau von Lückenschlüssen
- Sanierungen und Verbreiterungen bestehender Radwege
- Markierungslösungen
- Begegnungsstellen auf Wirtschaftswegen
- Querungshilfen und Fahrradfurten
- Begleitinfrastrukturen wie
- Abstelleinrichtungen
- Beschilderung
- Beleuchtung
- Rastplätze
Die konkreten Fördermöglichkeiten und der Verfahrensablauf sind in der Richtlinie detailliert dargestellt. Zum Download steht hier auch das Antragsformular zur Verfügung.
Ansprechpartner für die Richtlinie sind