Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?

Kindertagesstätten

Es gibt verschiedene Formen von Kindertagesstätten (kurz Kita): Beginnend bei der Kinderkrippe bis zum Kinderhort. Hier werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig in Gruppen betreut und gefördert. Die Aufgaben der Tagesstätten sind breit gefächert und umfassen insbesondere die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder.

Formen

Die verschiedenen Formen der Kindertagesstätten sind nach Alter der betreuten Kinder aufgeteilt:

  • Kinderkrippe: für Kinder bis zu 3 Jahren
    Kinder vom 1. bis zum 3. Geburtstag haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
    Auch Kinder vor dem 1. Geburtstag sind in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege zu fördern wenn dies z.B. für die Entwicklung des Kindes wichtig ist oder der/die Erziehungsberechtigte/n arbeiten, arbeitssuchend sind, sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) bekommen. Für Kinder vor dem 1. Geburtstag besteht jedoch kein individueller Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
  • Kindergarten: für Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt
    Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ein Kind ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt.
  • Kinderhort: für schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur 4. Klasse, teilweise auch bis 14 Jahre

Eine Betreuung von Jugendlichen (14 bis noch nicht 18 Jahre) in einer Tageseinrichtung findet nicht statt. Für Jugendliche kommt nur die Betreuung in  einer Ganztagsschule in Betracht.

Aufgaben der Kindertagesstätten

  • Unterstützung und Ergänzung der Betreuung, Erziehung und Bildung innerhalb der Familie.
  • Bessere Vereinbarkeit von Erwerbsfähigkeit, Kindererziehung und familiärer Pflege.
  • Förderung der kindlichen Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    Die Förderung soll sich an der geistigen, körperlichen, sozialen und emotionalen Reife der Kinder orientieren und ihnen grundlegende Regeln und Werte beibringen. Alter, Entwicklungsstand und die Fähigkeiten des einzelnen Kindes sind dabei ebenso zu beachten wie seine Lebenssituation, seine Interessen und Bedürfnisse sowie seine ethnische Herkunft.
  • Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.