Mahn-Bescheid

Sie haben eine Rechnung nicht bezahlt.
Der Gläubiger beantragt bei Gericht ein Mahn-Verfahren.
Das Gericht schickt Ihnen dann einen Mahn-Bescheid zu.
Dieser Mahn-Bescheid ist ein gerichtliches Schreiben.
Das Schreiben wird als Post-Zustellungs-Urkunde verschickt.
Für den Mahn-Bescheid fallen Gebühren an.
Sie müssen auch die Gebühren bezahlen.
Wenn Sie die Rechnung und die Mahn-Gebühren dann immer noch nicht bezahlen,
dann kann der Gläubiger bei Gericht
einen Vollstreckungs-Bescheid beantragen.