Pfändungs-Schutz-Konto

Man sagt auch: P-Konto.
Auf einem P-Konto ist ein bestimmter Geldbetrag vor Pfändung geschützt.
Dieser Betrag heißt Grund-Freibetrag.
Dieser Grund-Freibetrag schützt den Schuldner.
Sie sollen weiterhin für Miete und Lebensmittel bezahlen können.
Der Staat legt den Grund-Freibetrag jedes Jahr neu fest.
Wenn Sie ein normales Giro-Konto haben, dann können Sie die die Umwandlung in ein P-Konto bei der Bank beantragen.
Dafür brauchen Sie eine P-Konto-Bescheinigung.
Die Schuldner-Beratung kann eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen.
Ein Schuldner kann nur ein Konto in ein P-Konto umwandeln.
Wenn er mehrere Konten hat, dann bleiben alle anderen Konten ungeschützt.