P-Konto-Bescheinigung

Ein Schuldner möchte ein P-Konto beantragen.
Dafür braucht er eine P-Konto-Bescheinigung.
In dieser Bescheinigung steht seine persönliche Pfändungs-Freigrenze.
Die Schuldner-Beratung kann eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen.