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Beispiel für »Angemessene Unterkunftskosten«

In Husum darf eine Wohnung für eine Person im Bürgergeld nicht mehr als 490 Euro Kaltmiete kosten.
Diese Kosten sind als angemessene Unterkunftskosten festgelegt.
Wenn die Wohnung teurer ist, bezahlt das Sozialamt sie nicht.