Beispiel für »Festschreibung«
Sie haben Ihre Miete für drei Monate nicht bezahlt.
Sie schulden Ihrem Vermieter 1.500 Euro.
Zu den Miet-Schulden sind noch andere Kosten hinzugekommen:
- Mahn-Gebühren
- Verzugs-Zinsen
- Gerichts-Kosten
- Kosten für den Gerichts-Vollzieher.
Inzwischen sind die Schulden auf 4.500 Euro angestiegen.
Jetzt einigen Sie sich mit dem Gläubiger:
Sie bezahlen 4.500 Euro in Raten zurück.
Dabei wird dieser Betrag festgeschrieben.
Es kommen zum Beispiel keine Verzugs-Zinsen mehr dazu.
