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Beispiel für »Pfändungs-Freigrenze«

Beispiel (gültig bis zum 30. Juni 2026)
Der Grund-Freibetrag beträgt 1.559,99 monatlich.
Dieser Betrag darf nie gepfändet werden.
Sie haben ein Kind.
Damit erhöht sich die Pfändungs-Freigrenze auf 2.149,99 Euro.
Nur dieses Geld dürfen Sie behalten.