Beispiel für »P-Konto-Bescheinigung«
Sie gehen zur Schuldner-Beratung.
Die Schuldner-Beratung fragt:
- Wie hoch ist Ihr Netto-Lohn?
- Haben Sie Kinder?
- Sind Sie verheiratet?
- Arbeitet Ihr Partner / Ihre Partnerin?
Mit diesen Angaben kann die Schuldner-Beratung Ihre persönliche Pfändungs-Freigrenze herausfinden.
Die Schuldner-Beratung bescheinigt Ihnen diese Pfändungs-Freigrenze.
Mit der Bescheinigung gehen Sie zur Bank.
Die Bank macht aus Ihrem normalen Konto ein P-Konto.
