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»Starke-Familien-Gesetz«

Durch das »Starke-Familien-Gesetz« gibt es ab dem 01.08.2019 einige Änderungen beim Bildungspaket:

  • Die Kosten für das Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung werden nun vollständig bezahlt. Der bisherige Eigenanteil in Höhe von 1 Euro fällt weg.
  • Ebenso entfällt der Eigenanteil für die Schülerbeförderung in Höhe von 5 Euro.
  • Für Freizeitaktivitäten wurde der Betrag von 10 Euro auf 15 Euro erhöht, sodass Kinder und Jugendliche nun noch mehr Angebote wahrnehmen können.
  • Und auch der Betrag für den Schulbedarf wurde erhöht. Sie erhalten nun insgesamt 150 Euro (im August 100 Euro und im Februar nochmal 50 Euro).