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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Kosten

  • für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: 16,80 EUR (Vorkasse: nein)

    Kostenbildung

  • für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: 2,70 EUR (Vorkasse: nein)

    Kostenbildung

Hinweis: Die Gebühren erhöhen sich um 2,60 €, wenn das Kennzeichen im Zuge der Abmeldung reserviert wird.

Onlinedienste

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Kosten

  • für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR (Vorkasse: nein)

  • für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR (Vorkasse: nein)