Grenzpendlerberatung
Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte, d. h. das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat zu leben und zu arbeiten, ist eine der wesentlichen Grundfreiheiten in der EU. Die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitskräften soll zur Schaffung eines flexiblen und effizienten europäischen Arbeitsmarktes beitragen.
Eine besondere Form der Arbeitskräftemobilität stellt das grenzüberschreitende Pendeln dar, weil Grenzgänger in einem anderen EU Land arbeiten können, ohne ihren Wohnort zu verlegen. Die außergewöhnliche Beschäftigungssituation von Grenzgängern ist mit einigen Problemen verbunden. Auch in Grenzregionen, die durch einen langen gemeinsamen Integrationsprozess und den Abbau vieler formaler Grenzhemmnisse gekennzeichnet sind, ist die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität nach wie vor gering, weil Grenzgänger mit vielen praktischen, administrativen und rechtlichen Hindernissen konfrontiert sind.