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Schulamt / Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein

Die Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein liegt einerseits beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, andererseits bei den Schulräten in den Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städte.

Aufgabe des Landes ist die Beaufsichtigung der Schulen - die Schulaufsicht

Die Schulaufsicht umfasst die

  • Beratung der Schulen, insbesondere der Lehrkräfte, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben;
  • die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht an den Schulen;
  • die Dienstaufsicht über die Schulen;
  • die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Schulaufsicht wird wahrgenommen von den Schulämtern als untere Schulaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie sind zuständig für die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und die Förderzentren.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist Schulaufsicht für die Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und berufsbildenden Schulen und Oberste Schulaufsicht für die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufen und Förderzentren.

Untere Schulaufsicht

In jedem der elf Kreise und vier kreisfreien Städte gibt es ein Schulamt. Es besteht aus einer Schulrätin oder einem Schulrat oder mehreren Schulräten.

Diese haben unterschiedliche Aufgaben:

  • Sie können Ausnahmen von der Höchstdauer des Schulbesuches zulassen.
  • Sie sind zuständig für Zuweisung zu einem Förderzentrum.
  • Sie entscheiden, welche Schule für Gemeinden ohne eigene Schule zuständig ist und ob eine Schülerin oder ein Schüler eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen kann.

Bestehen Unstimmigkeiten zwischen einem Schulelternbeirat und einer Schule, sind die Schulrätin oder der Schulrat als Vermittler gefragt. Sie müssen außerdem die Kreiselternbeiräte verständigen.

Insgesamt gibt es Schulämter in Schleswig-Holstein.

Die Schulräte des Kreises Nordfriesland und der Landrat bilden gemeinsam das Schulamt.

Zusammen mit unseren Partnern nehmen wir die Aufgaben der unteren Schulaufsichtsbehörde wahr.

Oberste Schulaufsicht

Die oberste Schulaufsicht wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Kiel wahrgenommen.

Bei Besuchen in der Dienststelle ist eine Voranmeldung bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter erwünscht und sinnvoll; bei einem Gespräch mit einer Schulrätin ist eine Voranmeldung notwendig, um Wartezeiten zu vermeiden und ausreichend Zeit für ein Gespräch einplanen zu können.