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Foto: Timon Auzinger, Drelsdorf

Einsame Bushaltestelle in der Marsch

Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Leistungsbeschreibung

Stand der Informationen: 12.01.2026

Die Schülerbeförderung in Nordfriesland wird in der »Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung« (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.

Anspruch auf ein vollfinanziertes Deutschlandticket

Gemäß der Schülerbeförderungssatzung besteht ein Anspruch auf ein vollfinanziertes Deutschlandticket im Allgemeinen unter folgenden Bedingungen (sonstige Bestimmungen können der Satzung entnommen werden):

  • Klassenstufe 1 bis 4: Die nächstgelegene Grundschule ist mehr als 2 km vom Hauptwohnsitz entfernt.
  • Klassenstufe 5 bis 10: Die nächstgelegene weiterführende Schule ist mehr als 4 km vom Hauptwohnsitz entfernt.

Seit dem  01.01.2025 können Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein vollfinanziertes Deutschlandticket (z.B. Berufsschülerinnen und -schüler ohne Arbeitgeber, Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 bis 13) ein ermäßigtes Deutschland-Schulticket beantragen. Derzeit beträgt der Eigenanteil 38,00 Euro.

Weitere Informationen und die Bestellung für das Deutschland-Schulticket für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch finden Sie unter www.ticket-olav.de.

Auszubildende sowie Personen, die an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen, haben die Möglichkeit, ein Deutschland-Jobticket über die NAH.SH zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Fahrkartenanspruch ab dem Schuljahr 2025/2026 - Beantragung über das OLAV-System

Ab dem Schuljahr 2025/2026 gibt es für Schülerinnen und Schüler ein neues und einheitliches Verfahren zur Beantragung von kostenfreien Schülerfahrkarten.

Das vollfinanzierte Deutschlandticket kann über die Internetseite www.ticket-olav.de bestellt werden. Nach Bestätigung durch die Schule wird das Deutschlandticket als Chipkarte per Post an die im Antrag angegebene Wohnadresse verschickt. Im laufenden Schuljahr dauert es ca. zwei Wochen von der Antragstellung bis zur Aushändigung der Fahrkarte.

Zur Antragsstellung benötigen Sie einen Zugang zum Internet (z.B. via Notebook oder Smartphone) sowie ein digitales Passbild des Schulkindes auf dem Endgerät für die Erstellung der Fahrkarte.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:

Anträge in Papierform werden nicht mehr entgegengenommen. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler reichen Ihren Antrag ausschließlich digital über das OLAV-System ein. Nur vollständig über OLAV eingereichte Anträge können im weiteren Verfahren bearbeitet werden.

Weitere Informationen zum Verfahren und zur Registrierung im OLAV-System finden Sie hier:
www.ticket-olav.de unter der Rubrik FAQ

Zudem steht allen Betroffenen die Schülerfahrkartenhotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg unter der Rufnummer 04541 801-0288 montags und mittwochs in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

Sonderbeförderung

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Taxibeförderung bewilligt zu bekommen oder eine Bescheinigung für ein vollfinanziertes Deutschlandticket ausstellen zu lassen. Grundsätzlich wird eine pädagogische Stellungnahme oder ärztliche Bescheinigung benötigt. Sollte keine Busverbindung bestehen, nehmen Sie bitte vor der Antragsstellung Kontakt mit uns auf.

Informationen zur Taxibeförderung

Sollte ihr Kind nicht in der Lage sein, den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen, können Sie hier einen Antrag auf Taxibeförderung stellen. Bitte reichen Sie hierzu die Gründe mit ggf. ärztlichen Attesten ein. Nach Prüfung des Antrages werden wir uns bei Ihnen melden. Sollte es zu einer Genehmigung kommen, wird eine Taxibeförderung ausgeschrieben.

Informationen zur Bescheinigung für das vollfinanzierte Deutschlandticket

Sollte Ihr Kind aufgrund von pädagogischen oder ärztlichen Gründen nicht die nächstgelegene Schule besuchen, können Sie hier einen Antrag auf eine Bescheinigung für ein vollfinanziertes Deutschlandticket stellen.

Sollten pädagogische Gründe für die Wahl einer weiter entfernten Schule geltend gemacht werden, müssen diese von der Schulaufsichtsbehörde bestätigt werden.

Wird Ihr Antrag genehmigt, wird Ihnen per Post eine Bescheinigung für das vollfinanzierte Deutschlandticket zugeschickt. Diese Bescheinigung laden Sie bei der Bestellung des vollfinanzierten Deutschlandtickets im Portal des OLAV-Systems hoch.

Fragen und Antworten zur Schülerbeförderung

Gibt es nun einen Anspruch auf die Einrichtung von Busverbindungen?

Nein. Die Busverbindungen werden weiterhin nach den Regeln der Schülerbeförderungssatzung auf die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen ausgerichtet sein. Das heißt, dass passende Hin- und Rückfahrten für die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart eingerichtet werden.

Da sich viele Schülerströme überlagern, besteht an vielen Orten dennoch eine Auswahl aus verschiedenen Schulen, die erreicht werden können. Prüfen Sie Ihre Verbindungen mit der Fahrplanauskunft der NAH.SH oder fragen Sie bei der jeweiligen Schule nach.

Was ist mit Schülerinnen und Schülern an Förderschulen sowie nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen (z.B. Dänische Schulen, Waldorfschulen, etc.)?

Hier gelten die gleichen Regelungen wie für andere Schüler und Schülerinnen auch. Siehe hierzu die o.g. Punkte 1-3.

Was ist bei der Nutzung des Deutschlandtickets zu beachten (Ausweispflicht)?

Das Deutschlandticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

  • Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren reicht hierbei ein Schülerausweis aus.
  • Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren ist ein Personalausweis (oder ein anderes amtliches Ausweisdokument) erforderlich.
  • Ein sogenannter Identitätsausweis ist gemäß Tarifbestimmungen nicht zulässig.

Der Schülerausweis wird nur in Schleswig-Holstein als Lichtbildausweis anerkannt. Bei Fahrten darüber hinaus ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

Rechtsgrundlage(n)

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

Hinweise (Besonderheiten)

Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

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