Bildungs- und Teilhabeleistungen
»Bildungspaket«
Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen!
»»» Änderungen ab dem 01. August 2019 «««
Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern:
- Bürgergeld oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- den Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bekommen.
Wer keine dieser Leistungen erhält, jedoch den spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarf (auch einmalig, z. B. bei Klassenfahrt) des Kindes nicht decken kann, hat möglicherweise trotzdem einen Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets.
Um einen Antrag auf das Bildungspaket zu stellen, oder Sie sich nicht sicher sind, ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.
Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr über
des Bildungspaketes.
Weitere Informationen vom Land bzw. Bund finden Sie auch unter »Links«.