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Bildung und Teilhabe (BuT)

Das Bildungs-Paket, wie es auch genannt wird, unterstützt Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen!

 

Wer bekommt Leistungen aus dem Bildungs-Paket?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen

  • nach dem SGB II (Bürgergeld)
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • wie Kinderzuschlag
  • wie Wohngeld

beziehen.

Das Bildungs-Paket kann von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern bis 25 Jahre in Anspruch genommen werden. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
Keinen Anspruch haben Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

Um mehr zu den einzelnen Leistungen zu erfahren, klicken Sie einfach auf den unterstrichenen Begriff!

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die folgenden Leistungen werden als Geld-Leistungen erbracht:

  • Schulbedarf (Stand 2023: Februar 58 € und August 116 €; Beträge werden jährlich angepasst)
  • Schülerbeförderung (nach Vorlage der Fahrkarte)
  • Lernförderung (auf Antrag)
  • Klassen- bzw. Kita-Fahrten (auf Antrag)

Für alle anderen Leistungen gibt es die Bildungs-Karte.

Alles auf einen Blick!

Hier finden Sie ein >>Merkblatt mit allen wichtigen Informationen!