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Interessenbekundungsverfahren:
Einrichtung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung für Inobhutnahmen und kurzfristige Unterbringungen im Rahmen der Krisenintervention von Kindern/Jugendlichen von 6-17 Jahren

Eine kurzfristige und spontane Unterbringung von Kindern/Jugendlichen von 6-17 Jahren in Krisensituationen, vor allem nachts und am Wochenende, stellt den Allgemeinen Sozialen Dienst vor teils große Herausforderungen. Diese Herausforderungen im Bereich der Inobhutnahmen nehmen seit Jahren weiter zu und erfordern es, dass wir neue Wege gehen.

Aus diesem Grund hat der Kreistag in Nordfriesland beschlossen, eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung für Inobhutnahmen und kurzfristige Unterbringungen im Rahmen der Krisenintervention vorzuhalten.

Wenn Sie an dieser Aufgabe Interesse haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Es ist ausdrücklich möglich, auch eine gemeinsame Bewerbung, z.B. in Kooperation mit einem anderen Träger, abzugeben.

Folgende Details möchte ich Ihnen kurz vorstellen:

  • Die Plätze sind budgetorientiert durchfinanziert.
  • Es besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme nach den §§ 42 und 42a SGB VIII, unabhängig der Biografien der Kinder/ Jugendlichen bzw. von der Aufnahmesituation (es gibt keine Ausschlusskriterien).
  • Die Erreichbarkeit muss 24/7/365 sichergestellt sei.
  • Spätestens im nächsten Regionalteam nach der Aufnahme (dieses findet einmal pro Woche statt) erfolgt die Besprechung der aufgenommenen Kinder/Jugendlichen, so dass schnellstmöglich eine Rückführung in die Familie geprüft oder eine andere Bleibemöglichkeit gefunden werden kann, damit die Inobhutnahmeplätze wieder zur Verfügung stehen.

Sollten diese Kriterien für Sie in Frage kommen, dann melden Sie sich sehr gerne bis zum 30.04.2026.

Nähere Informationen zum Verfahren und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte folgendem Dokument:

- Interessenbekundungsverfahren Inobhutnahme -