200 Euro-Einmalzahlung für Studenten, Berufsfachschüler und Fachschüler
Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro im Rahmen des Energiepreispauschalengesetzes (EPPSEG) im Internet beantragen.
Die Einmalzahlung ist nicht zu verwechseln mit der Zahlung des Heizkostenzuschusses für auswärtig wohnende BAföG-Empfängerinnen und Empfänger.
Wer hat einen Anspruch?
Wird die Einmalzahlung automatisch gezahlt?
Nein, die Einmalzahlung wird nicht automatisch gezahlt. Es muss ein Antrag gestellt werden.
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss online gestellt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf www.einmalzahlung200.de.
Ab wann kann ich einen Antrag stellen?
Seit dem 15.3.2023 können Anträge auf Einmalzahlung gestellt werden.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
In Schleswig-Holstein erhalten alle Antragsberechtigten von ihrer Schule einen Zugangscode für das Antragsportal und eine PIN.
Unter der Internetadresse https://id.bund.de/de/registration/eID können Sie ein einfaches BundID-Konto mit Benutzername und Passwort einrichten und mit dieser einfachen BundID dann auf dem Antragsportal www.einmalzahlung200.de in Kombination mit der PIN den Antrag stellen.
Wohin kann ich mich bei Fragen zur Antragstellung wenden?
Es gibt eine telefonische Info-Hotline. Sie ist erreichbar unter Tel. 0200 2623 003.
Die Hotline ist dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.