Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigung
Der Kreis Nordfriesland fördert den Besuch von Kindertagesstätten, indem er auf Antrag Elternbeiträge ermäßigt oder erlässt. Hierdurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass Kinder nicht aus finanziellen Gründen vom Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ausgeschlossen werden.
Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen
Wenn Sie sich die Betreuungskosten der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege finanziell nicht leisten können, sollten Sie einen Ermäßigungsantrag stellen. Dazu müssen Sie Ihr Einkommen und Ihre Belastungen nachweisen.
Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistungen?
- Leistungen vom Jobcenter (Grundsicherungsgeld)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag der Familienkassen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Dann kann Ihr Elternbeitrag in voller Höhe übernommen werden.
Ab dem 01.08.2026 erhalten Sie mit Ihrem Bewilligungsbescheid der obengenannten Leistung eine Bescheinigung, die Sie direkt bei Ihrer Kindertagesstätte einreichen können.
Ist Ihr Bewilligungsbescheid vor dem 01.08.2026 ausgestellt worden, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Antragsunterlagen finden Sie rechts in der Spalte Dokumente.
Die Antragsunterlagen sind bei den >>zuständigen Stellen einzureichen!
Sie bekommen keine der oben genannten Sozialleistungen?
Dann sollten Sie eine einkommensabhängige Prüfung durchführen lassen. Hierfür nutzen Sie ebenfalls den rechts aufgeführten Antrag.
Geschwisterermäßigung
Werden mehrere in einem Haushalt lebende Geschwisterkinder bzw. in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie (auch Stiefgeschwister, Adoptiv- und Pflegekinder) gleichzeitig in
- einer Krippe,
- einer Kindertagesstätte,
- der Kindertagespflege oder
- einem anerkannten Hort (eine Übersicht finden Sie >>hier)
betreut, so kann der Elternbeitrag auf Antrag reduziert werden. Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.
Seit dem 1. August 2020 sollen Familien für das erste betreute Kind 100 % der Elternbeiträge zahlen, für das zweite Kind 50 % und für alle weiteren Kinder fallen keine Beiträge mehr an.
Für die Kindertagesstätten:
Die Antragunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie in der Kindertagesstätte, in der Ihre Kinder betreut werden!
Für die Kindertagespflege:
Die Antragsunterlagen finden Sie >> hier.
