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Informationen zum Deutschlandticket für Schüler/innen und Auszubildende
(Erstattungsverfahren über unser Online-Portal)

Die politischen Gremien im Kreis Nordfriesland haben beschlossen, dass in der Schülerbeförderung ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 das Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) verwendet werden soll. Schüler und Schülerinnen haben dann die Möglichkeit, mit ihrer Schülerfahrkarte den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland zu benutzen.

Stand der Informationen: 19.12.2023.

Was ist das Deutschlandticket?

Grundsätzliche Informationen zum Deutschlandticket finden Sie auf den Seiten des Verkehrsverbundes NAH.SH.

Einführung des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung in Nordfriesland

1. Regelungen für Schüler und Schülerinnen mit Fahrkartenanspruch

Schüler und Schülerinnen an allgemeinbildenden Schulen, die bereits jetzt Anspruch auf eine Fahrkarte gemäß Schülerbeförderungssatzung haben, erhalten das Deutschlandticket ohne Zuzahlung. Es wird — wie die bisherigen relationsbezogenen Fahrkarten — in den Schulen ausgegeben.

Ein Anspruch auf eine Fahrkarte liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt liegt.

Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote.

ACHTUNG HINWEIS:

Die Schüler und Schülerinnen mit Fahrkartenanspruch (kostenloses Deutschlandticket von Schule ausgeteilt) erhalten für die Monate Januar 2024 (Firma Rohde Verkehrsbetriebe) bzw. Januar und Februar 2024 (Firma Autokraft) Ersatz-Fahrtberechtigungen als Papierfahrkarte, welche nicht mehr zur Fahrt im gesamten Bundesgebiet berechtigen. Sollten die Schüler/innen außerhalb von Schleswig-Holstein und Hamburg im Nahverkehr unterwegs sein, wird das Ticket nur anerkannt, wenn es digital angezeigt wird. Die Anleitung zum Laden des digitalen Tickets befindet sich auf der Papierfahrkarte.

Nach dieser Zeit ist es vorgesehen, dass Chipkarten von der Schule ausgehändigt werden, welche dann auch wieder deutschlandweit gültig sind.

2.1 Regelungen für Schüler und Schülerinnen ohne Fahrkartenanspruch

Schüler und Schülerinnen an öffentlichen und nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen, die nach der Schülerbeförderungssatzung keinen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, können sich ihr privat gekauftes Deutschlandticket anteilig erstatten lassen. Der Kreis Nordfriesland übernimmt einen Anteil von 30 € pro Monat, sodass ein monatlicher Eigenbeitrag von 19 € selbst zu tragen ist.

Diese Regelung gilt für

  • Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 10, die zu nah an der nächstgelegenen, öffentlichen Schule der gewählten Schulart wohnen,
  • Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 11 bis 13,
  • Vollzeitschüler und -schülerinnen an berufsbildenden Schulen. (Schüler und Schülerinnen in einer rein schulischen Ausbildung werden den Vollzeitschüler/innen gleichgestellt)

Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote.

2.2 Erstattungsverfahren für Schüler und Schülerinnen ohne Fahrkartenanspruch

Für das Erstattungsverfahren benötigen Sie:

  • Ein Schleswig-Holstein Servicekonto

Das Erstattungsverfahren für Schüler und Schülerinnen wird ausschließlich online über die Serviceplattform des Landes (Servicekonto und ServicekontoPlus) abgewickelt. Hierfür ist es erforderlich, dass zumindest der Antragsteller (z.B. ein Elternteil) über ein Servicekonto verfügt.

Sofern Sie bereits über ein Servicekonto oder ein ServicekontoPlus verfügen, können Sie sich direkt hier anmelden und ihren Erstattungsantrag einreichen.

Sofern Sie noch nicht über ein Servicekonto verfügen, müssen Sie zunächst hier ein Servicekonto anlegen.

  • Die Abbilder (Screenshots) der Deutschlandtickets in Form des QR-Codes z.B. aus der NAH.SH-App oder der DB Navigator App.
  • Eine Bankverbindung (IBAN)

Bitte beachten Sie:

  • Bitte unbedingt auf die korrekte und vollständige Angabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum achten, da wir einen automatisierten Abgleich durchführen. Fehlerhafte Angaben führen immer zu einer verspäteten Bearbeitung und schlimmstenfalls zur Ablehnung Ihres Antrages.
  • Bitte nach Möglichkeit mehrere Ticketmonate in nur einem Antrag bündeln. Achten Sie bitte darauf, dass nur Tickets mit der Gültigkeit August 2023 oder später und nicht doppelt angegeben/hochgeladen werden. Fehlerhafte Angaben führen aus technischen Gründen automatisch zur Ablehnung des gesamten Erstattungsantrags.
  • Die Auszahlungen finden einmal die Woche statt. Bitte stellen Sie keine doppelten Anträge.

3.1 Regelungen für Auszubildende

Auszubildende, die das Deutschland-Jobticket der NAH.SH beziehen, können sich einen Betrag in Höhe von 16,55 € (entspricht dem Eigenanteil in der höchsten Rabattstufe) erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Ausbildungsbetrieb das Deutschland-Jobticket anbietet.

Der Hauptwohnsitz des Auszubildenden muss im Kreis Nordfriesland liegen. Auch wenn Sie über ein Deutschland-Jobticket eines anderen Anbieters verfügen, können Sie im Online-Portal eine Erstattung beantragen. Diese beläuft sich dann allerdings auch nur auf die 16,55 €.

Keine Auszubildenden im Sinne dieser Regelung sind alle, die eine Weiterbildung absolvieren, die auf einer bereits bestehenden Ausbildung aufbaut (z.B. Besuch der Meisterschule, Weiterbildung als Techniker/in etc.), sowie diejenigen im Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes, berufsbegleitendes-Studium, duales Studium und Ausbildungsintegrierendes Studium.

3.2 Erstattungsverfahren für Auszubildende

Für das Erstattungsverfahren benötigen Sie:

  • Ein Schleswig-Holstein Servicekonto Plus

Das Erstattungsverfahren für Auszubildende wird ausschließlich online über die Serviceplattform des Landes mittels eines Servicekonto Plus abgewickelt. Hierfür ist es erforderlich, dass zumindest der Antragsteller (z.B. ggf. ein Elternteil) über ein Servicekonto Plus verfügt.

Sofern Sie bereits über ein ServicekontoPlus verfügen, können Sie sich direkt hier anmelden und ihren Erstattungsantrag einreichen.

Sofern Sie bereits über ein Servicekonto, aber noch nicht über ein Servicekonto Plus verfügen, können Sie Ihr Servicekonto per Ausweis-App in ein Servicekonto Plus umwandeln.

Sofern Sie noch nicht über ein Servicekonto Plus verfügen, müssen Sie zunächst hier ein Servicekonto Plus anlegen.

  • Einen Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis (Nachweis)
  • Die Abbilder (Screenshots) der Deutschlandtickets in Form des QR-Codes z.B. aus der NAH.SH-App oder der DB Navigator App.
  • Eine Bankverbindung (IBAN)

Bitte beachten Sie:

  • Bitte unbedingt auf die korrekte und vollständige Angabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum achten, da wir einen automatisierten Abgleich durchführen. Fehlerhafte Angaben führen immer zu einer verspäteten Bearbeitung und schlimmstenfalls zur Ablehnung Ihres Antrages.
  • Bitte nach Möglichkeit mehrere Ticketmonate in nur einem Antrag bündeln. Achten Sie bitte darauf, dass nur Tickets mit der Gültigkeit August 2023 oder später und nicht doppelt angegeben/hochgeladen werden. Fehlerhafte Angaben führen aus technischen Gründen automatisch zur Ablehnung des gesamten Erstattungsantrags.
  • Die Auszahlungen finden einmal die Woche statt. Bitte stellen Sie keine doppelten Anträge.

Fragen und Antworten

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Deutschlandticket in der Schülerbeförderung.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob ihre Frage hier bereits beantwortet wurde. Sollten offene Fragen bleiben, wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage an die Bürger-Hotline des Kreises Nordfriesland. Diese ist montags bis donnerstags jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Tel. 04841 67-210 durchgehend erreichbar.

Darüber hinaus können Sie auch eine E-Mail an das Team Deutschlandticket senden.

1. Wie erhalten die Schüler/innen und Auszubildenden ihre Deutschlandtickets?

Anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen erhalten ihre Fahrkarten wie bisher auch in der Schule. Bei den Fahrkarten handelt es sich um Papierfahrkarten. Je nach ausstellendem Verkehrsunternehmen werden diese aber auch die Möglichkeit beinhalten, diese in eine Smartphone-App zu integrieren.

Zukünftig soll allen anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen eine Chipkarte ausgestellt werden. Übergangsweise wird es noch Ersatzfahrkartenin Papierform geben. Diese werden von den Schulen ausgeteilt.

Sofern kein Schulwechsel stattfindet, ist kein neuer Antrag notwendig. Wenn Ihr Kind neu in die erste bzw. fünfte Klassenstufe kommt oder die Schule wechselt, stellen Sie bitte einen entsprechenden Fahrkartenantrag. Diesen geben Sie bei der Schule ab.

Nicht anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen sollten sich ihr Deutschlandticket privat kaufen und dieses später beim Kreis Nordfriesland zur Erstattung über das Bürgerportal einreichen. Ein separater Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten ist nicht zu stellen. Eine Bestellung ist als Handy-Ticket oder als Chipkarte möglich. Chipkarten werden u.a. bei Aktiv Bus Flensburg GmbH, Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH ausgestellt. Alle weiteren Informationen zur Bestellung des Deutschlandtickets als Chipkarte finden Sie unter:

https://www.nah.sh/de/fahrkarten/deutschlandticket/umstellung-von-papierfahrkarten/deutschlandticket-als-chipkarte-bestellen/


ACHTUNG HINWEIS:

Die Schüler und Schülerinnen mit Fahrkartenanspruch (kostenloses Deutschlandticket von Schule ausgeteilt) erhalten für die Monate Januar 2024 (Firma Rohde Verkehrsbetriebe) bzw. Januar und Februar 2024 (Firma Autokraft) Ersatz-Fahrtberechtigungen als Papierfahrkarte, welche nicht mehr zur Fahrt im gesamten Bundesgebiet berechtigen. Sollten die Schüler/innen außerhalb von Schleswig-Holstein und Hamburg im Nahverkehr unterwegs sein, wird das Ticket nur anerkannt, wenn es digital angezeigt wird. Die Anleitung zum Laden des Tickets in die App befindet sich auf der Papierfahrkarte.


Nach dieser Zeit ist es vorgesehen, dass Chipkarten von der Schule ausgehändigt werden, welche dann auch wieder deutschlandweit gültig sind.

2. Ab wann können die Deutschlandtickets genutzt werden?

Die in den Schulen ausgegebenen Deutschlandtickets können ab dem 1. August 2023 genutzt werden.

Eine anteilige Erstattung der Kosten von privat gekauften Deutschlandtickets ist ab dem Geltungsmonat August 2023 möglich.

3. Wie funktioniert das Erstattungsverfahren?

Das Erstattungsverfahren für Schüler und Schülerinnen sowie für Auszubildende wird ausschließlich online über die Serviceplattform des Landes (Servicekonto und Servicekonto Plus) abgewickelt.

Für das Erstattungsverfahren wird zwingend ein Service-Konto (für die Erstattung "Schüler") bzw. ein Servicekonto Plus (für die Erstattung "Azubi") benötigt.

Die Fahrkarten-Erstattungsanträge können ab sofort auch rückwirkend für die Monate August und September eingereicht werden. Rückwirkend kann dann der Erstattungsbetrag von 30 € für nicht-anspruchsberechtigte Schüler/innen bzw. 16,55 € für Auszubildende für die Monate ab August 2023 beantragt werden.

  • Die Auszahlungen finden einmal die Woche statt. Bitte stellen Sie keine doppelten Anträge.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Erstattungsanträge können nur rückwirkend für ein Jahr gestellt werden. Das heißt, dass z.B. ein Erstattungsantrag für das Ticket im August 2023 spätestens im August 2024 gestellt werden muss.

  • Im Online-Portal wird geprüft, ob ein gültiges Deutschlandticket vorliegt. Dafür muss zwingend ein Screenshot des im Deutschlandticket enthaltenen QR-Codes hochgeladen werden, da ansonsten eine Prüfung und Erstattung nicht möglich ist.

  • Die QR-Codes der Handytickets sollten daher unbedingt per Screenshot gespeichert werden, um diese auch nach Ablauf des aktuellen Monats im Erstattungsverfahren noch einreichen zu können.

  • Sollten Sie sich für eine Chipkarte entschieden haben, ist ein Foto des Kontoauszuges über das Bürgerportal hochzuladen. Ebenfalls benötigen wir für die Bearbeitung des Erstattungsverfahrens ein Foto der Rückseite der Chipkarte mit den Angaben des Namens und der Kundennummer. Da im Bürgerportal nur ein Foto hochgeladen werden kann, bitten wir um Zusendung der Rückseite der Chipkarte per Mail an:
    deutschlandticket@nordfriesland.de

4. Was ist beim Hochladen des QR-Codes zu beachten ?

Bei der Antragstellung müssen die QR-Codes der jeweiligen Deutschlandtickets als Foto im Online-Portal hochgeladen werden. Um diese Fotos im Antragsverfahren hochzuladen, sind folgende Punkte zu beachten:

1. Folgende Zeichen sind im Dateinamen erlaubt:

  • A-Z
  • a-z
  • ÄÖÜäöüß
  • Ziffern 0 bis 9
  • Sonderzeichen _\-.

2. Leerzeichen sind NICHT erlaubt

3. Der Dateiname darf max. 90 Zeichen enthalten

4. Die maximale Größe einer einzelnen Datei-Anlage beträgt 5 MB; der gesamte Antrag darf 13 MB nicht überschreiten

5. Zulässige Dateitypen sind lediglich:

  • pdf
  • jpg bzw. jpeg
  • png
  • image

5. Gibt es auch eine Erstattung für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen?

Hier gelten die gleichen Regelungen wie für andere Schülerinnen und Schüler auch. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten auf Antrag ein Deutschlandticket vom Schulträger. Alle anderen können selbst ein Deutschlandticket erwerben und bekommen auf Antrag einen Anteil von 30 € pro Monat erstattet.

6. Gibt es auch eine Erstattung für Schülerinnen und Schüler an nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen (z.B. Dänische Schulen, Waldorfschulen, etc.)?

Ja, auch für Schüler und Schülerinnen an diesen Schulen gilt das Erstattungsverfahren, sofern sie nicht anspruchsberechtigt sind.

7. Gibt es eine Erstattung für Menschen, die an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD teilnehmen?

Nein, die Erstattungsregelung des Kreises sieht dies nicht vor. Es gibt für diese Personengruppe jedoch alternativ die Möglichkeit über ein Deutschland-Jobticket der NAH.SH zu profitieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

8. Wo gilt das Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs (Regionalexpress, Regionalbahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn etc.). In Nordfriesland gilt das Ticket

  • in allen Regionalzügen inkl. der Regionalbahnverbindung zwischen Niebüll und Tondern (Dänemark)
  • in allen Regionalbuslinien
  • in den Buslinien der Stadt- und Ortsverkehre in Husum und St. Peter-Ording
  • im Rufbus Nordfriesland
  • im Lüttbus Mittleres Nordfriesland
  • im OrderBus im Stadtverkehr Husum (gegen Zuschlag)
  • im Bürgerbus Ladelund (voraussichtlich gegen Zuschlag)
  • in den Buslinien auf den Inseln Amrum, Föhr, Pellworm und Sylt (vorbehaltlich entsprechender vertraglicher Regelungen).

ACHTUNG HINWEIS:

Die Schüler und Schülerinnen mit Fahrkartenanspruch (kostenloses Deutschlandticket von Schule ausgeteilt) erhalten für die Monate Januar 2024 (Firma Rohde Verkehrsbetriebe) bzw. Januar und Februar 2024 (Firma Autokraft) Ersatz-Fahrtberechtigungen als Papierfahrkarte, welche nicht mehr zur Fahrt im gesamten Bundesgebiet berechtigen. Sollten die Schüler/innen außerhalb von Schleswig-Holstein und Hamburg im Nahverkehr unterwegs sein, wird das Ticket nur anerkannt, wenn es digital angezeigt wird. Die Anleitung zum Laden des Tickets in die App befindet sich auf der Papierfahrkarte.

Nach dieser Zeit ist es vorgesehen, dass Chipkarten von der Schule ausgehändigt werden, welche dann auch wieder deutschlandweit gültig sind.

9. Was ist bei der Nutzung des Deutschlandtickets zu beachten (Ausweispflicht)?

Das Deutschlandticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

  • Für Schüler/innen bis einschließlich 15 Jahren reicht hierbei ein Schülerausweis aus.
  • Für Schüler/innen ab 16 Jahren ist ein Personalausweis (oder ein anderes amtliches Ausweisdokument) erforderlich.
  • Ein sogenannter Identitätsausweis ist gemäß Tarifbestimmungen nicht zulässig.

Der Schülerausweis wird nur in Schleswig-Holstein als Lichtbildausweis anerkannt. Bei Fahrten darüber hinaus ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

10. Gibt es nun einen Anspruch auf die Einrichtung von Busverbindungen?

Nein. Die Busverbindungen werden weiterhin nach den Regeln der Schülerbeförderungssatzung auf die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen ausgerichtet sein. Das heißt, dass passende Hin- und Rückfahrten für die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart eingerichtet werden.

Da sich viele Schülerströme überlagern, besteht an vielen Orten dennoch eine Auswahl aus verschiedenen Schulen, die erreicht werden können. Prüfen Sie Ihre Verbindungen mit der Fahrplanauskunft der NAH.SH oder fragen Sie bei der jeweiligen Schule nach.

11. Kommt es durch das Deutschlandticket zu überfüllten Bussen?

Durch die Einführung des Deutschlandtickets kann es sein, dass mehr Fahrgäste auf bereits stark ausgelasteten Busrouten unterwegs sein werden — insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten ist jedoch in der Regel nicht möglich, da die bei den Verkehrsunternehmen vorhandenen Fahrzeuge und das Fahrpersonal, aber auch die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand begrenzt sind.

Bitte nutzen Sie — wenn möglich — andere, weniger ausgelastete Verkehrsmittel wie zum Beispiel im Stadtgebiet von Husum den HusumBus anstelle der Regionalbusse.