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Informationen zum Deutschlandticket für Schüler/innen und Auszubildende

Die politischen Gremien im Kreis Nordfriesland haben beschlossen, dass in der Schülerbeförderung ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 das Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) verwendet werden soll. Schüler und Schülerinnen haben dann die Möglichkeit, mit ihrer Schülerfahrkarte den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland zu benutzen.

Was ist das Deutschlandticket?

Alle Informationen zum Deutschlandticket an sich finden Sie aktuell zusammengefasst auf den Seiten des Verkehrsverbundes NAH.SH.

Deutschlandticket in der Schülerbeförderung in Nordfriesland

Gemäß dem Beschluss der Kreispolitik erhalten folgende Personengruppen in Nordfriesland das Deutschlandticket für die Schülerbeförderung.

1. Schüler und Schülerinnen mit Fahrkartenanspruch

Schüler und Schülerinnen an allgemeinbildenden Schulen, die bereits jetzt einen Anspruch auf eine Fahrkarte gemäß Schülerbeförderungssatzung haben, erhalten das Deutschlandticket ohne Zuzahlung. Es wird — wie die bisherigen relationsbezogenen Fahrkarten — in den Schulen ausgegeben.

Ein Anspruch auf eine Fahrkarte liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt liegt.

Voraussetzung ist der Wohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote.

2. Schüler und Schülerinnen ohne Fahrkartenanspruch

Schüler und Schülerinnen an allgemeinbildenden Schulen, die nach der Schülerbeförderungssatzung keinen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, können eine anteilige Erstattung auf ein privat gekauftes Deutschlandticket beantragen. Der Kreis Nordfriesland übernimmt einen Anteil von 30 € pro Monat, sodass ein monatlicher Eigenbeitrag von 19 € selbst zu tragen ist.

Diese Regelung gilt für

  • Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 10, die zu nah an der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart wohnen,
  • Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 11 bis 13,
  • Vollzeitschüler und -schülerinnen an berufsbildenden Schulen.

Voraussetzung ist der Wohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote.

3. Auszubildende

Auszubildende, die das Deutschland-Jobticket der NAH.SH in der höchsten Rabattstufe beziehen, können sich den nach verbleibenden Eigenanteil von 16,55 € auf Antrag erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Ausbildungsbetrieb das Deutschland-Jobticket anbietet.

Der Wohnsitz des Auszubildenden muss im Kreis Nordfriesland liegen.


Fragen und Antworten

Anbei finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten zum Deutschlandticket in der Schülerbeförderung.

Bitte beachten Sie, dass einige Fragen zum Ablauf derzeit noch nicht geklärt sind. Sollten offene Fragen bleiben, wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage an das Team Deutschlandticket.


deutschlandticket@nordfriesland.de
Aufgrund des hohen Anfragevolumens bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail.
Kontaktformular

Wie erhalten die Schüler/innen und Auszubildenden ihre Deutschlandtickets?

Anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen erhalten ihre Fahrkarten wie bisher auch in der Schule. Es ist geplant, dass die Fahrkarten dort in der letzten Schulwoche ausgeteilt werden.
Bei den Fahrkarten wird es sich um Papierfahrkarten handeln. Je nach ausstellendem Verkehrsunternehmen werden diese aber auch die Möglichkeit beinhalten, diese in eine Smartphone-App zu integrieren.

Sofern kein Schulwechsel stattfindet, ist kein neuer Antrag notwendig. Wenn Ihr Kind neu in die erste bzw. fünfte Klassenstufe kommt oder die Schule wechselt, stellen Sie bitte bis zum 26. Mai 2023 einen entsprechenden Fahrkartenantrag. Diesen geben Sie bei der Schule ab.

Nicht anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen kaufen sich ihr Deutschlandticket privat, z. B. im Bestellportal der NAH.SH, und stellen später einen Antrag auf Erstattung. Eine Bestellung ist als Handy-Ticket für die NAH.SH-App oder als Papierfahrkarte möglich.

Ab wann können die Deutschlandtickets genutzt werden?

Die in den Schulen ausgegebenen Deutschlandtickets werden ab 1. August 2023 genutzt werden können.

Eine Erstattung von privat gekauften Deutschlandtickets ist ab dem Geltungsmonat August 2023 möglich.

Wo gilt das Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs (Regionalexpress, Regionalbahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn etc.).

In Nordfriesland gilt das Ticket

  • in allen Regionalzügen inkl. der Regionalbahnverbindung zwischen Niebüll und Tondern (Dänemark),
  • in allen Regionalbuslinien,
  • in den Buslinien der Stadt- und Ortsverkehre in Husum und St. Peter-Ording,
  • im Rufbus Nordfriesland,
  • im Lüttbus Mittleres Nordfriesland,
  • im OrderBus im Stadtverkehr Husum (gegen Zuschlag),
  • im Bürgerbus Ladelund (voraussichtlich gegen Zuschlag),
  • in den Buslinien auf den Inseln Amrum, Föhr, Pellworm und Sylt (vorbehaltlich entsprechender vertraglicher Regelungen).

Was ist bei der Nutzung des Deutschlandtickets zu beachten?

Das Deutschlandticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

  • Für Schüler/innen bis einschließlich 15 Jahren reicht hierbei ein Schülerausweis aus.
  • Für Schüler/innen ab 16 Jahren ist ein Personalausweis erforderlich.

Wie wird das Erstattungsverfahren funktionieren?

Die Erstattung in Höhe von 30 € für nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen bzw. in Höhe von 16,55 € für Auszubildende wird quartalsweise beantragt werden können. Ein Portal zum Einreichen der Anträge befindet sich derzeit in Vorbereitung und wird rechtzeitig zur Verfügung stehen. Bitte bewahren Sie Bestellbestätigungen und abgelaufene Fahrkarten auf bzw. machen Sie Screenshots Ihrer Fahrkarten.

Bitte beachten Sie, dass Erstattungsanträge nur ein Jahr rückwirkend gestellt werden können.

Können Schüler/innen an nicht-öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen das Deutschlandticket nutzen?

Ja, auch Schüler und Schülerinnen an diesen Schulen werden das Deutschlandticket nutzen können. Dies umfasst unter anderem die Schulen des Dänischen Schulvereins sowie weitere Schulen in freier und privater Trägerschaft.

Die genaue Abwicklung sowie die Bestimmung der Anspruchsberechtigung an diesen Schulen wird noch geklärt.

Gibt es nun auch einen Anspruch auf die Einrichtung von Busverbindungen?

Nein. Die Busverbindungen werden weiterhin vor allem nach den Regeln der Schülerbeförderungssatzung geplant. Das heißt, dass passende Hin- und Rückfahrten für die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart eingerichtet werden.

Da sich viele Schülerströme überlagern, besteht an vielen Orten dennoch eine Auswahl aus verschiedenen Schulen, die erreicht werden können. Prüfen Sie Ihre Verbindungen mit der Fahrplanauskunft der NAH.SH oder fragen Sie bei der jeweiligen Schule nach.