Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
Volltext
Wer als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort ihrer/seiner Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes auszuüben (niedergelassene europäische Rechtsanwältin/niedergelassener europäischer Rechtsanwalt).
Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass die Antragstellerin/der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin/europäische Rechtsanwalt eingetragen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Die/Der niedergelassene europäische Rechtsanwältin/Rechtsanwalt hat die Berufsbezeichnung zu verwenden, die sie/er im Herkunftsstaat nach dem dort geltenden Recht zu führen berechtigt ist. Wer danach berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" beziehungsweise "Rechtsanwalt" zu führen, hat zusätzlich die Berufsorganisation anzugeben, der sie/er im Herkunftsstaat angehört.
Die/Der niedergelassene europäische Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ist berechtigt, im beruflichen Verkehr zugleich die Bezeichnung "Mitglied der Rechtsanwaltskammer" zu verwenden. Die Bezeichnung "europäische Rechtsanwältin"/"europäischer Rechtsanwalt" darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz,
- Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit der europäischen Rechtsanwältin/des europäischen Rechtsanwalts zu diesem Beruf (möglichst nicht älter als drei Monate),
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, entweder über eine in Deutschland abgeschlossene Versicherung oder eine gleichwertige Versicherung im Herkunftsstaat.
Bezüglich eventuell weiter vorzulegender Nachweise wenden Sie sich bitte an die angegebene zuständige Stelle.