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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung

Leistungsbeschreibung

Als Hersteller beziehungsweise Anwender von

  • Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.

An wen muss ich mich wenden?

An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).