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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine

Volltext

Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde. 

Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie  keine  Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

Sie benötigen eine Karteikartenabschrift  nur , wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der  nicht  von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. 

Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

  • Nachname
  • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
  • Geburtsname 
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.

Erforderliche Unterlagen

Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

Kosten

Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

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Rechtsgrundlage(n)

§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)